Braunschweig. Viele Menschen in Braunschweig kommen nur schwer an angemessenen Wohnraum. Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe hilft mit einem Probewohnen-Projekt und sucht Vermieter, die Wohnraum zur Verfügung stellen würden. Die ZSW kauft Besetzungsrechte und benachteiligte Personen können sich in einer Probephase für ein Mietverhältnis bewerben.
Die Stadt Braunschweig sucht weiterhin Vermieterinnen und Vermieter, die Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen und weiteren Problemlagen im Rahmen des sogenannten Probewohnens zur Verfügung stellen. In Braunschweig leben zahlreiche Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Ehepaar Fricke hat das Modell ausprobiert
Die Stadt Braunschweig hat im Mai 2017 eine Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe, kurz ZSW, geschaffen, die im Fachbereich Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnen und Senioren angesiedelt ist. Sie soll bei Beschaffung und Erhalt eines neuen Zuhauses unterstützen und eine tragfähige Kooperation mit Wohnungsunternehmen und vor allem zu privaten Vermietern aufbauen.
Bei einem Pressetermin mit der ZSW hat das Ehepaar Fricke über seine Erfahrungen als Vermieter mit dem Modell Probewohnen berichtet. Das Ehepaar hatte im August 2017 eine ihrer Wohnungen zur Verfügung gestellt und nun das Probewohnen in einen regulären Mietvertrag umgewandelt. Aufgrund ihrer guten Erfahrungen stellt das Ehepaar der ZSW jetzt noch eine weitere Wohnung zur Verfügung.
Die Stadt kann die Wohnung zeitweise belegen
Insgesamt konnte die ZSW seitdem bereits 17 Vereinbarungen zum Probewohnen mit privaten Vermietern treffen. Vier davon wurden erfolgreich in Mietverträge umgewandelt. Vier weitere stehen kurz vor dem Abschluss. In den Jahren vor der Gründung der ZSW wurden jährlich etwa 15 solcher Mietverhältnisse mit Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Diese Kooperationen werden ebenfalls fortgesetzt. Mit dem Modell Probewohnen garantiert die ZSW Vermieterinnen und Vermieter, dass die Stadt Braunschweig für einen bestimmten Zeitraum Mietzahlungen sicherstellt und durch den Einsatz von Sozialarbeit während und nach der Probewohnphase zur Lösung von Unstimmigkeiten beiträgt. Im Gegenzug steht der Stadt das Recht zu, eine Wohnung für einen gewissen Zeitraum belegen zu können.
Die Intensivierung des Probewohnens geht zurück auf einen Vorschlag des Bündnisses für Wohnen. Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Wohlfahrtsverbände, des Mietervereins, der Ratsfraktionen und der Verwaltung arbeiten im Bündnis zusammen an Vorhaben, die insbesondere die Wohnsituation von Menschen, die es aus den verschiedensten Gründen am Wohnungsmarkt schwer haben, verbessern sollen. Ziel war und ist es, aus den Ergebnissen aller Arbeitsgruppen im Bündnis Handlungsempfehlungen zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum abzuleiten.
Die Arbeit der ZSW ist auch ein wichtiger Bestandteil des vom Rat der Stadt Braunschweig im März 2017 beschlossenen kommunalen Handlungskonzepts für bezahlbaren Wohnraum.
Probephase für ein Jahr
So funktioniert das Probewohnen: Die ZSW kauft vom Vermieter Besetzungsrechte für bedarfsgerechte Wohnungen für Menschen mit erschwerten Zugang am Wohnungsmarkt u. a. zum Zweck des Probewohnens. Die Laufzeit im Modell Probewohnen beträgt zehn Jahre. Die ZSW hat während des gesamten Zeitraums die Möglichkeit der Besetzung dieser Wohnung, das heißt sie kann bestimmen, wer die Wohnung nutzt. Vermittelte Wohnungssuchende durchlaufen eine Probewohnphase, in der Regel ein Jahr. Sie erhalten so die Chance, sich in regulären Mietwohnungen mit Unterstützung von Sozialarbeitern für einen späteren Mietvertragsabschluss zu bewähren.
Die ZSW sorgt dafür, dass beide Seiten, Mieter und Vermieter, größtmögliche Verlässlichkeit haben. Auch nach Abschluss der Probewohnphase steht die ZSW den Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung und vermittelt Hilfen von Sozialarbeitern. Darüber hinaus werden Mietgarantien für die ersten zwei Jahre nach Mietvertragsabschluss übernommen.
Interessierte Personen, die über Wohnraum verfügen und diesen für Braunschweiger Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nicht mit Wohnraum versorgt sind, zur Verfügung stellen möchten, können sich unter der folgenden Adresse beraten lassen.
Stadt Braunschweig,
Fachbereich Soziales und Gesundheit,
Zentrale Stelle für Wohnungshilfe,
Gina Kirchner,
Naumburgstr. 25
38124 Braunschweig
Telefon: (0531) 470 5026 oder (0162) 249 31 93
e-Mail: zsw@braunschweig.de.
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