Braunschweig. Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) der Stadtverwaltung waren am Donnerstag gemeinsam mit der Polizei in der Innenstadt unterwegs, um Betroffene darüber zu informieren, dass nach der auf Ratsbeschluss geänderten Sondernutzungssatzung das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen jetzt als nicht erlaubnisfähige Sondernutzung untersagt ist.
Wie berichtet, wurden durch das stundenlange großflächige Abstellen und Ablegen von Decken, Flaschen und anderen Gegenständen in Verbindung mit Lärm und auch Pöbeleien Passanten und Anlieger in der Fußgängerzone behindert und belästigt, teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit. Besonders im Blick der Ordnungskräfte standen die Bereiche Schuhstraße und Rathausarkaden am Bohlweg.
Ordnungsdezernent Claus Ruppert: "Wir gehen abgestuft und mit Augenmaß vor, setzen zunächst auf Information und Überzeugung. In der Braunschweiger Innenstadt sollen sich alle Menschen wohlfühlen, da sind bestimmte Verhaltensweisen nicht akzeptabel. Das wollen wir vermitteln. Wir werden deshalb die Gespräche fortsetzen und setzen auf Einsicht. Die ersten Signale sind positiv. Wenn nötig, werden wir aber künftig gemeinsam mit der Polizei weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört insbesondere das Aussprechen von Platzverweisen und die Personalienfeststellung."
mehr News aus Braunschweig