Zoll fasst Transportgewerbe ins Auge: Auch Fahrer kontrolliert


Nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Speditionen selbst war der Zoll aktiv. Symbolbild: ZOLL
Nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Speditionen selbst war der Zoll aktiv. Symbolbild: ZOLL

Braunschweig. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kontrollierte der Zoll in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region schon im Morgengrauen des 18. Septembers besonders Lastwagen und Kleintransporter. Ziel der bundesweiten Aktion war es, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu überprüfen. Dies teilt der Zoll in einer Pressemitteilung mit.


Die ursprüngliche Aufgabe des Zolls ist es, zu prüfen, was in das Land rein und rausgeht - unter anderem auf Lastwagen und Transportern. Aber schon seit längerem interessiere sich der Zoll auch für die Fahrer, denn die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sei zu einer der Hauptaufgaben des Zolls geworden. Weil es schlicht lohnintensiv sei, stehe das Transportgewerbe im besonderen Fokus des Zolls.

Schwarzarbeit und Verstoß gegen Mindestlöhne


"Wenn man sich überlegt, dass bei einer Stunde Fahrt der Fahrer mindestens so teuer ist, wie der Sprit, wittern durchaus einige illegales Sparpotenzial", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Darum habe das Hauptzollamt an diesem Tag alle verfügbaren Kontrolleure eingesetzt: "Wir wollen zeigen, dass sich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung eben nicht lohnen und wir dagegen vorgehen". Nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Speditionen selbst war der Zoll aktiv. Gefragt worden sei nach Löhnen und Arbeitszeiten, um Hinweise auf mögliche Verstöße zu bekommen. Neben der "klassischen Schwarzarbeit" und nicht gezahlten Mindestlöhnen sei auch die illegale Beschäftigung von Ausländern ein Thema bei der Kontrolle gewesen: "Um eine Ware von A nach B zu transportieren werden oft weder besondere Sprachkenntnisse noch eine besondere Ausbildung gefordert, sondern meist nur ein Führerschein - Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sind natürlich trotzdem erforderlich", so Löhde.

Die Auswertung der erhobenen Daten und Zahlen sei noch nicht abgeschlossen, werde dem Zoll aber hilfreiche Hinweise im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bieten. Für Zollamtmann Löhde stünden aber nicht die Zahlen im Vordergrund: "Wir wären auch nicht traurig, wenn wir nichts gefunden hätten - ein Tag an dem weder Arbeitnehmer noch die Allgemeinheit geprellt würde, wäre ein guter Tag."


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