Zweitwohnungssteuer soll kommen - Begrüßungsgeld für Studierende wird gestrichen

Die Stadt Braunschweig rechnet durch verschiedene Maßnahmen zur Haushaltsoptimierung mit jährlichen Mehrerträgen zwischen 2 und 2,5 Millionen Euro.

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(Symbolbild) | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Die Verwaltung wird dem Rat für seine Sitzung am 9. Februar 2021 eine Satzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Braunschweig zur Beschlussfassung vorlegen. Eine solche Steuer war von der KGSt, dem Fachverband für kommunales Management, im Zuge der Haushaltsoptimierung vorgeschlagen und daraufhin von der Finanzverwaltung geprüft worden. Im Ergebnis ist von Mehrerträgen von 2 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr auszugehen durch die direkte Steuereinnahme, den Wegfall des sogenannten Begrüßungsgeldes für Studierende sowie insbesondere durch Mehreinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgrund der zu erwartenden Ummeldung von Nebenwohnsitzen in Hauptwohnsitze. Hierüber berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


"Der kommunale Finanzausgleich des Landes Niedersachsen ist mit aktuell rund 140 Mio. Euro jährlich eine der zentralen Ertragspositionen im städtischen Haushalt", erläutert Erster Stadtrat und Kämmerer Christian Geiger in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an die Ratsmitglieder. "Im Berechnungsverfahren anhand der Einwohnerzahl werden allerdings nur Menschen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die Stadt Braunschweig aus diesem System keine Finanzmittel, obwohl sie als Oberzentrum für alle in Braunschweig lebenden Menschen eine umfangreiche Infrastruktur vorhält, die errichtet, unterhalten und auch betrieben werden muss." Braunschweig, so Geiger weiter, erwarte wie andere Städte und Gemeinden auch durch Einführung der Zweitwohnsitzsteuer vorrangig höhere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich durch Ummeldungen von Zweit- in Erstwohnsitze bzw. durch unmittelbare Begründung von Erstwohnsitzen.

Begrüßungsgeld für Studierende fällt weg


Zentrale Zielgruppe der Zweitwohnsitzsteuer sind wie in anderen Hochschulstädten Studierende, die dazu bewogen werden sollen, hier ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Sie erhalten derzeit ein Begrüßungsgeld von 100 Euro, was jährliche Ausgaben von rund 130.000 Euro bedeutet. "Da die Zweitwohnungsteuer bereits einen erheblichen Anreiz zur Begründung eines Erstwohnsitzes in Braunschweig darstellt, sollte mit ihrer Einführung richtigerweise auf das bisher gewählte Begrüßungsgeld verzichtet werden", erläutert Christian Geiger weiter. Bis auf Oldenburg und Göttingen erheben inzwischen sämtliche niedersächsischen Großstädte außer Braunschweig eine Zweitwohnungsteuer. Wolfsburg und Salzgitter haben sie im zu Ende gehenden Jahr eingeführt.

Wer wäre steuerpflichtig?


In Braunschweig sind mit Stand 31. August 2020 rund 10.500 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Von diesen Personen seien neben Ledigen und Geschiedenen, hierbei insbesondere auch Studierende, die am Studienort Braunschweig nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, auch Ehepaare steuerpflichtig, es sei denn die Zweitwohnung wird für einen Ehepartner beruflich bedingt gehalten.

Nicht steuerpflichtig wären Ehepaare, wenn die Zweitwohnung für einen Ehepartner beruflich bedingt gehalten wird, weil durch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in dieser Konstellation ansonsten die Ehe grundgesetzwidrig diskriminiert würde. Steuerpflichtig sind hingegen Nebenwohnsitze auch von Ehepaaren, wenn diese nicht aufgrund beruflicher Erfordernisse, sondern aus sonstigen Gründen einen weiteren Wohnsitz in Braunschweig neben ihrem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde vorhalten.

So wird die Zweitwohnungssteuer erhoben


Die Verwaltung wird einen Satzungsentwurf als Beschlussvorlage zum Gremienlauf der Ratssitzung am 9. Februar 2021 vorlegen. Er wird derzeit in Anlehnung an entsprechende Satzungen anderer niedersächsischer Städte vorbereitet. Als wichtige Regelung sei unter anderem die Bemessungsgrundlage vorgesehen: Dies soll die Nettokaltmiete laut Mietvertrag sein. Bei eigengenutzten Eigentumswohnungen, wenn keine Miete vertraglich festgesetzt wurde oder keine Nachweise erbracht werden, kann die Nettokaltmiete anhand des Mietspiegels für die Stadt Braunschweig geschätzt werden. Orientiert an den Städten Hannover und Osnabrück ist als Steuersatz 10 von Hundert vorgesehen.

Steuerbefreiungen möglich


Steuerbefreiungen sollen für Eheleute und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die nicht dauernd getrennt leben sowie für Personen, die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege oder Jugendhilfe, sofern die Wohnungen aus therapeutischen Gründen oder zu Erziehungszwecken genutzt werden, gelten. Für aus Braunschweig stammende Studierende soll eine Steuerbefreiung gelten, wenn sie am Studienort mit Erstwohnsitz und bei den Eltern oder einem Elternteil mit Braunschweiger Zweitwohnsitz gemeldet sind und das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (analoge Regelung zu der der Stadt Osnabrück).


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