Wolfsburg. Für die Kommunalwahl am 11. September werden spätestens bis 21. August die Wahlbenachrichtigungen an 100.100 wahlberechtigte Wolfsburger übersandt. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn die Stimmzettel gedruckt und geliefert sind.
Die Briefwahlstelle ist ab Montag, 22. August bis Freitag, 9. September im Rathaus A, Raum 051, zu den bekannten Zeiten: Montag und Dienstag: 8.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag: 8.30 bis 17.30 Uhr und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich am Freitag, 9. September, können die Briefwahlunterlagen dort noch bis 13 Uhr beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr, bei der Stadt Wolfsburg vorliegen.
Briefwahlunterlagen können schriftlich - Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhanden - oder persönlich beantragt werden. Hierzu ist die Identität durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments, für ausländische Unionsbürger durch einen Identitätsausweis oder Reisepass, nachzuweisen.
Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax oder im Internet über www.wolfsburg.de/wahlen.
Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich.
Bei plötzlicher schwerer Erkrankung kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 10. September, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag 8 bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden.
Am Wahlsonntag, 11. September, sind die Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitarbeiter des Wahlamtes geben gern weitere Auskünfte unter Telefon (05361) 28-2950.
Briefwahlstelle ist ab 22. August geöffnet
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