London. Airbus muss nach einer dreijährigen Bewährungsfrist zumindest aus Großbritannien keine Strafanzeige wegen Korruption bei früheren Flugzeugverkäufen befürchten. Die britische Anti-Korruptionsbehörde SFO erklärte auf Anfrage der "Welt", dass es nach Ablauf der Bewährung am 31. Januar nicht zur bislang nur aufgeschobenen Anklage gegen den Weltkonzern kommt.
2020 hatten Anti-Korruptionsbehörden aus Großbritannien, Frankreich und den USA eine Strafe über 3,6 Milliarden Euro verhängt. Gleichzeitig wurde die Entscheidung über eine Strafanzeige während der Bewährungsfrist vertagt. Juristen sprechen von einem "Deferred Prosecution Agreement (DPA)", einer Mischung aus Bewährung und Vergleich. Um einer Strafanzeige und potenziellen Verurteilung mit enormen wirtschaftlichen Folgen zu entgehen, hatte Airbus 2020 zahlreiche Veränderungen eingeleitet und nur noch saubere Geschäfte versprochen.
Airbus bewertet den Schritt der britischen Anti-Korruptionsbehörde als "sehr wichtigen Meilenstein". Jetzt werde noch auf die Entscheidungen der französischen Behörden (Parquet National Financier) und des US-Justizministeriums gewartet. Branchenkenner erwarten ähnliche Entscheidungen aus Paris und Washington. Womöglich könnte es aber weitere Auflagen für korrektes Verhalten geben.
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