Region. Mit den länger werdenden Tagen und den milden Temperaturen beginnen Bäume, Büsche und Sträucher auszutreiben. Viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, welche am 1. März beginnt und bis zum 30. September andauert.
In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen. Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Wer also in seinem Garten noch einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, kann und muss dies noch bis zum 28. Februar erledigen.
Danach sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze zulässig. Die Natur sollte aber gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden. Daher appelliert der NABU Niedersachsen an alle Besitzerinnen und Besitzer eines Gartens, die zulässigen Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen und grundsätzlich vor einem Schnitt zu prüfen, ob belegte Nester zu finden sind.
Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.
Vögel jetzt mit Nisthilfen unterstützen
Für viele Vögel wird es jedoch immer schwieriger, in der Natur geeignete Nistplätze zu finden. „Dort, wo Hochstammobstbäume fehlen und große Bäume nicht mehr alt und morsch werden dürfen, wo Hecken als Hindernisse angesehen und Nischen sowie Spalten an Hausfassaden entfernt werden oder von vornherein nicht vorhanden sind, haben unsere Vögel, aber auch Tiere wie Siebenschläfer, Eichhörnchen, Wildbiene und Fledermaus keine Möglichkeit, geeignete Brut- und Lebensstätten zu finden“, erklärt Rüdiger Wohlers vom NABU Niedersachsen. „Umso wichtiger ist es, die Vögel mit künstlichen Nisthilfen zu unterstützen. Dafür ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt.“
Für verschiedene Vogelarten unterschiedliche Nisthilfen anbringen
Über den gängigen Meisenkasten hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Kästen. Je nach Durchmesser des Einfluglochs werden sie von unterschiedlichen Vogelarten bewohnt. So bevorzugt die kleine Blaumeise ein Einflugloch mit einem Durchmesser von 26-28 Millimeter, während für die Kohlmeise ein Durchmesser von 32 Millimetern optimal ist. Stare benötigen mit 45 Millimetern ein etwas größeres Einflugloch. Aufgrund der Größe werden diese Kästen auch gerne von Eichhörnchen und Haselmaus genutzt. Was nicht vergessen werden darf, ist, dass viele Vogelarten mit den klassischen Nistkästen gar nichts anfangen können und davon abweichende Nisthilfen benötigen: So kann man beispielsweise dem Garten- und Waldbaumläufer mit einer Art größeren Schale mit seitlichem Einschlupfschlitz und einem möglichst grobborkigen Baum als Rückseite etwas Gutes tun. Nischenbrüter wie Rotkehlchen, Grauschnäpper, Bachstelze und Garten- und Hausrotschwanz freuen sich über Nisthilfen in Form von Halbhöhlen. Auch Mauersegler, die ab Anfang Mai durch unsere Straßenschluchten kurven sowie Rauch- und Mehlschwalben benötigen Unterstützung in Form von künstlichen Nisthilfen. Da sie Koloniebrüter sind, kann man für sie direkt mehrere Nester nebeneinander anbringen. „Die Unterstützung von Schwalben lohnt sich gleich doppelt: Denn wer Schwalben auf seinem Grundstück ein zu Hause bietet, tut nicht nur dem Artenschutz etwas Gutes, sondern wird vom NABU Niedersachsen auch mit einer entsprechenden Plakette ausgezeichnet“, so Wohlers.
Nistkästen richtig anbringen
Nistkästen werden in einer Höhe von zwei bis drei Metern aufgehängt und sind mit dem Einflugloch optimalerweise Richtung Osten/Süd-Osten ausgerichtet. Damit es bei Regen im Kasten nicht nass wird, muss er in jedem Fall senkrecht oder leicht nach vorne geneigt aufgehängt werden. Zur Befestigung an Bäumen eignen sich feste Drahtbügel oder rostfreie Alu-Nägel. Nistkästen in der Nähe von Gebüschen sind ideal, da Äste und Zweige den jungen Vögeln bei ihren ersten Flugversuchen gute Start- und Landemöglichkeiten bieten und sie im dichten Geäst gut geschützt sind. Bei Halbhöhlen sollte zudem darauf geachtet werden, dass sie leicht versteckt angebracht werden und so ein gewisser Schutz vor Räubern gewährleistet wird. Werden Nistkästen schon im Herbst aufgehängt, können Vögel, aber auch Kleinsäuger und Insekten sie bereits zum Überwintern nutzen.
In naturnahem Garten lebenswerte Umgebung schaffen
Ebenfalls zu berücksichtigen: Selbst das schönste Eigenheim ist nicht lebenswert, wenn keine Lebensmittel im Haus sind. Zur Aufzucht benötigen die Vögel eine Menge Insekten, Würmer, Larven und Co. Ein naturnah gestalteter Garten ist daher essenziell. Dabei ist das Anpflanzen heimischer Pflanzen, eine wilde Ecke, Laub auf den Beeten, Reisig- und Steinhaufen sowie der Verzicht auf chemische Dünge- und Spritzmittel besonders wertvoll.
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