Bürgerstiftung Braunschweig wird erneut ausgezeichnet 


Birgit Radow, stellvertretende Generalsekretärin des Bundesverband Deutscher Stiftungen übergab das Qualitätssiegel an Susanne Hauswaldtund Hans-Herbert Jagla von der Bürgerstiftung Braunschweig. Foto: David Ausserhofer
Birgit Radow, stellvertretende Generalsekretärin des Bundesverband Deutscher Stiftungen übergab das Qualitätssiegel an Susanne Hauswaldtund Hans-Herbert Jagla von der Bürgerstiftung Braunschweig. Foto: David Ausserhofer

Nürnberg/Braunschweig. ZumStart des Deutschen StiftungsTages in Nürnberg am heutigen Mittwoch erhielten 14 Organisationen das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Die Bürgerstiftung Braunschweig erhielt das Siegel bereits zum zweiten Mal. Dies gab der Bundesverband Deutscher Stiftungen heute in einer Pressemitteilung bekannt.


Susanne Hauswaldt, Leitung der Bürgerstiftung Braunschweig, und Hans-Herbert Jagla, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Braunschweig, nahmen die Auszeichnung entgegen.

Das Siegel schreibe nun seine Erfolgsgeschichte fort und gehe in die nächste Phase, so Pressesprecherin Katrin Kowark. Die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen initiierte Auszeichnung gilt für drei Jahre und wird sechs Treuhändern zum ersten und acht Siegelträgern bereits zum zweiten Mal verliehen.

Dr. Christian Sundermann, Geschäftsführender Direktor des Vergabeausschusses: „Eine Treuhandstiftung ist eine besonders flexible Art des Stiftens, aber auch eine besonders schutzbedürftige. Die ausgezeichneten Siegelträger sind sich dieser Verantwortung bewusst und bekennen sich zu Transparenz und qualitätsvoller Verwaltung. Sie definieren mit ihrer Arbeit einheitliche und hohe Standards im Markt der Stiftungsverwaltung.“

Auszeichnung für Transparenz und Qualität


Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung wurde erstmals am 1. Oktober 2014 vergeben. Es wurde ins Leben gerufen, um Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen zu fördern. Derzeit tragen 29 Organisationen das Siegel, darunter Bürgerstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Vereine, kirchennahe Stiftungen, Universitäten und gewerbliche Stiftungstreuhänder. Sie verwalten insgesamt rund 1.700 Treuhandstiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 1,18 Milliarden Euro.

Die Kriterien für das Siegel basieren auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen. Sie wurden 2012 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verabschiedet. Das Siegel kann von Treuhändern jeweils mit Frist zum Jahresende beantragt werden und wird im Rahmen des Deutschen StiftungsTages verliehen. Alle drei Jahre muss das Siegel erneut beantragt werden. Ein unabhängiger, neunköpfiger Vergabeausschuss mit besonderer Expertise in den Bereichen Recht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Vermögensbewirtschaftung und der Treuhandstiftungsverwaltung prüft die Einreichungen. Angesiedelt ist der Vergabeausschuss beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Er hat mehr als 4.300 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm 8.400 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit sind rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens im Bundesverband Deutscher Stiftungen organisiert. Der größte und älteste Stiftungsverband in Europa ist das anerkannt führende Kompetenzzentrum für Stiftungen.


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