Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern

Das Bundeskabinett hat bei seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) "zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" auf den Weg gebracht. Dieser soll dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern, teilte das Ministerium mit.

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Sitzung des Bundeskabinetts am 19.06.2024
Sitzung des Bundeskabinetts am 19.06.2024 | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Das Bundeskabinett hat bei seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) "zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" auf den Weg gebracht.


Dieser soll dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern, teilte das Ministerium mit. Unter anderem soll den Plänen zufolge ein unabhängiger Bundesbeauftragter sowie ein dort angesiedelter Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingeführt werden.

Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen laut Familienministerium künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit "zielgerichteter" gehandelt werden kann.

"Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten", sagte Paus. "Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen." Zu viele Kinder und Jugendliche müssten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen - im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum.

Mit dem "Antimissbrauchsbeauftragtengeset"z verfolge man mehrere Ziele, so Paus: "Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft." Man holen zudem die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft und verbessere die Möglichkeiten der Aufarbeitung. "Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz", so Paus.


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