Braunschweig. Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) könne dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen, wie diese in einer Pressemitteilung berichtet.
Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember dieses Jahres voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.
Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, sei es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Bundesagentur könne dabei unterstützen und empfehle deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen. Online gibt es weitere Informationen auf der Website der Arbeitsagentur. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es hier.
Bundesregierung verlängert Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis zum Jahresende verlängert.
(Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de