Peine. Die Briefwahlstelle der Stadt Peine ist ab dem 10. Februar für die Bundestagswahl geöffnet. Darauf weist die Stadt Peine in einer Pressemeldung hin.
Wählerinnen und Wähler, die an der Bundestagswahl durch Briefwahl teilnehmen wollen, können ab Montag, 10. Februar, in der Briefwahlstelle unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sowie ihres Personalausweises einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl direkt vor Ort durchführen.
Briefwahlstelle im Bürgerbüro
Die Briefwahlstelle befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses Peine, Kantstraße 5, und ist während der folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr,
Dienstag 10 bis 16 Uhr,
Mittwoch 8 bis 18 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr. Als ergänzendes Angebot zu diesen Zeiten ist die Briefwahlstelle der Stadt Peine auch zusätzlich am Samstag, 15. Februar, von 10 bis 13 Uhr für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten an die Wählerinnen und Wähler wird derzeit vorbereitet. Zu beachten ist, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann voraussichtlich ab dem 5. Februar erfolgen.
Die Zeit ist knapp
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, möglichst in ihrem Wahlraum am Wahltag, 23. Februar, oder der Briefwahlstelle im Rathaus ab dem 10. Februar zu wählen. Durch die kürzeren Fristen besteht die Gefahr, dass Briefwahlunterlagen möglicherweise nicht rechtzeitig beantragt, versendet oder zurückgesendet werden können.
Die persönliche Stimmabgabe gewährleistet, dass die Stimme sicher und rechtzeitig berücksichtigt wird. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (siehe Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) darf für bis zu vier weiteren wahlberechtigten Personen der Antrag auf Briefwahl gestellt sowie die Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Rechtzeitiger Zugang
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar um 18 Uhr beim Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen. Sollten Wahlunterlagen aus dem Ausland versendet werden, sind die Frankierung und die Postlaufzeiten zu beachten.
Die Briefwahlunterlagen können auch über folgende Wege beantragt werden: Online vom 15. Januar bis 16. Februar auf der Interseite der Stadt Peine www.peine.de und hier auf der Startseite unter „Aktuelle Meldungen“. Online per Smartphone und QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte befindet und gescannt werden muss. Per E-Mail an: buergerbuero@stadt-peine.de. Per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (= Wahlscheinantrag). Per Post: Stadtverwaltung Peine, Wahlamt, Kantstrasse 5, 31224 Peine. Wichtig: Auf keinen Fall die Unterschrift vergessen.
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