Braunschweig. Bis Anfang Februar wird der Versand der amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar abgeschlossen. Der Brief enthält die Wahlbenachrichtigung und auf der Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Darüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung.
Zur Bundestagswahl sind Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren wahlberechtigt. In Braunschweig sind dies rund 186.000 Personen.
Wahl aus dem Ausland
Auch über 200 ehemalige Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger, die inzwischen im Ausland wohnen, wollen an der Bundestagswahl teilnehmen und haben dafür bereits einen Antrag gestellt. Diese Anträge sind noch bis zum 2. Februar möglich. Dasselbe gilt für Anträge von weiteren Personen, die nur auf Antrag in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen werden, zum Beispiel wegen eines Umzugs nach dem Stichtag 12. Januar.
Wer bis zum 3. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, zur Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 23. Februar nicht wählen zu können. Für das Wahlrecht ist ausschließlich die Eintragung im Wählerverzeichnis maßgeblich.
Zur Not reicht Ausweis
Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahltag mit ins Wahllokal genommen werden. Im Zweifel kann aber unter Vorlage eines amtlichen Passes oder Ausweises auch ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist sie ebenfalls nicht zwingend erforderlich.
Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar
Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, verkürzt sich der Zeitraum, der für die Briefwahl zur Verfügung steht. Aufgrund angepasster gesetzlicher Fristen für die Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt werden. Dementsprechend können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt versendet und ausgegeben werden.
Die Beantragung, zum Beispiel über den Online-Antrag unter www.braunschweig.de/briefwahl, ist schon vorher möglich, voraussichtlich ab 14. Januar. Dadurch wird der frühestmögliche Versand sichergestellt.
Öffnung der Briefwahlzentrale
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab Freitag, 7. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr. Die reguläre Ausgabe von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. Auch diese gesetzliche Frist wurde im Vergleich zu früheren Bundestagswahlen verändert. Bisher galt am letzten Ausgabetag 18 Uhr.
Für Briefwähler, die persönlich in die Wahlzentrale kommen, stehen Wahlkabinen bereit, damit sie gleich vor Ort wählen können. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt die Online-Terminreservierung, die über www.braunschweig.de/briefwahl ab Ende Januar möglich ist.
Für eine schnelle Bearbeitung bittet das Wahlamt, den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglichst bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Ein amtlicher Pass oder Ausweis ist auf jeden Fall bereitzuhalten. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Informationen im Überblick
Die Eingabe der Internetadresse www.braunschweig.de/meinewahl bietet Bürgerinnen und Bürgern in Braunschweig den leichten und schnellen Einstieg zu allen wichtigen Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl. Über ein Suchfeld können die Straße oder ein Wahlbezirk eingegeben werden. Als Antwort erhält die wahlberechtigte Person alle erforderlichen Angaben zum eigenen Wahllokal, wichtige Hinweise zur Briefwahl sowie die direkt im Wahlkreis 50 - Braunschweig kandidierenden Bewerberinnen und Bewerberinnen und die in Niedersachsen antretenden Parteien, sobald diese, voraussichtlich Ende Januar, endgültig zugelassen sind.
Für organisatorische Fragen rund um die Bundestagswahl steht außerdem die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer 0531/470-4114 für alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
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