Region. Am 24. September findet die Bundestagswahl statt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen und kann damit den Bundetag für die nächsten vier Jahr mitgestalten. regionalHeute.de fasst die wichtigsten Informationen für den Wahltag zusammen.
Bei der Bundestagswahl ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, wahlberechtigt und bekommt die entsprechende Wahlbenachrichtigung zugesendet. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Gemeinde melden.
Gewählt werden kann am 24. September in dem auf der Wahlbescheinigung angegebenen Wahllokal oder bereits im Vorfeld per Briefwahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Wahlunterlagen in der Gemeinde des Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann.
Musterstimmzettel Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis 51 Foto:
Erst- und Zweitstimme
Egal, ob im Wahllokal oder per Briefwahl, jeder bekommt einen Stimmzettel, auf denen zwei Listen aufgeführt sind (zu erkennen an dem Beispiel des Musterstimmzettel für den Wahlkreis 51). Pro Spalte darf jeder eine Stimme abgeben.
Die linke Spalte ist für die sogenannte Erststimme. Damit wird der Direktkandidat gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise zieht der Kandidat mit den meisten Erststimmen in den Bundestag ein. Das sogenannte Mehrheitswahlrecht gilt.
Mit der Zweitstimme wird in der rechten Spalte abgestimmt. Wie auf dem Musterstimmzettel zu erkennen ist, stehen dort nicht Einzelkandidaten, sondern Parteien zur Wahl. Die Zweitstimme ist eine sogenannte Verhältniswahl, das heißt, entsprechend der prozentualen Verteilung der Stimmen werden die 598 Sitze im Bundestag an die Parteien verteilt. Dabei ist aber zu beachten, dass nur die Parteien berücksichtigt werden, die mindestens 5 Prozent der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben - die sogenannte 5-Prozent-Hürde
Wer bekommt einen Sitz im Bundestag
Bei der Vergabe der Sitze müssen die Wahlergebnisse der Erst- und Zweitstimme zusammengeführt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Eine Partei hat weniger oder genauso viele Direktmandate erzielt wie ihr durch die Zweitstimme zusteht
Die Direktkandidaten erhalten ihre Sitze und die restlichen Sitze werden mit den Kandidaten von der Liste der Parteien aufgefüllt.
Eine Partei hat mehr Direktmandate erzielt, als ihr entsprechend der Zweitstimme Sitze zustehen
Es bekommen trotzdem alle Direktkandidaten einen Sitz im Bundestag. Damit dadurch das prozentuale Verhältnis zwischen den Parteien nicht verschoben wird, erhalten die übrigen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate, die wieder mit Listenkandidaten aufgefüllt werden. Durch dieses Verfahren kann die Zahl der Sitze im Bundestag höher liegen als die eigentlichen 598. In der jetzt ablaufenden Legislaturperiode waren zum Beispiel 631 Parlamentarier im Bundestag vertreten.
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