Region. Eigentlich wurde die Wehrpflicht 2011 abgeschafft. Was die wenigsten jedoch wissen: Die Bundeswehr sammelt trotzdem weiter Daten über Personen, die im kommenden Jahr ihre Volljährigkeit erreichen - denn die Bundeswehr muss sich nun selbst um die Anwerbung neuer Soldaten bemühen. Dafür erhält das Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich Name und Anschrift aller deutschen Bundesbürger von den kommunalen Meldebehörden. Zu dieser Datenweitergabe ist keine Einwilligung notwendig, ein Widerspruch ist jedoch möglich.
In unserer Region informiert aktuell die Stadt Salzgitter über diesen Umstand. Die Daten der jungen Leute werden vom Bundesamt für Wehrverwaltung dazu genutzt, um gezielt Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst zu versenden. Die seit 2011 ausgesetzte allgemeine Wehrpflicht galt nach Paragraf 1 des Wehrpflichtgesetzes für alle Männer ab dem 18. Lebensjahr. Jedoch werden seit 2011 auch die Daten weiblicher Jugendlicher an die Bundeswehr übermittelt, um sie für den Wehrdienst anzuwerben. Betroffen sind so letztendlich alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden.
Widerspruch möglich
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung können schriftlich oder persönlich bei den Kommunen eingelegt werden.
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