Region. Verschiedene Kommunen informieren regelmäßig über die Eigenheiten des Bundesmeldegesetzes. Seit Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 muss sich die Bundeswehr eigenständig um neues Personal kümmern. Was die wenigsten jedoch wissen: Hierfür erhält das Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich am 31. März Namen und Anschrift aller deutschen Bundesbürger, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen, von den lokalen Meldebehörden. Zu dieser Datenweitergabe ist keine Einwilligung notwendig, ein Widerspruch ist jedoch möglich.
In unserer Region informiert die Samtgemeinde Elm-Asse derzeit über diesen Umstand. Die Daten der jungen Leute werden vom Bundesamt für Wehrverwaltung dazu genutzt, um gezielt Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst zu versenden. Die seit 2011 ausgesetzte allgemeine Wehrpflicht gilt nach Paragraf 1 des Wehrpflichtgesetzes für alle Männer ab dem 18. Lebensjahr. Jedoch werden seit 2011 auch die Daten weiblicher Jugendlicher an die Bundeswehr übermittelt, um sie für den Wehrdienst anzuwerben. Betroffen sind so letztendlich alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung können schriftlich oder persönlich bei den Kommunen eingelegt werden.
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