Berlin. Die Bundeswehr wird am neuen EU-Einsatz EUMPM im Niger teilnehmen. 531 Abgeordnete stimmten am Freitag im Bundestag in einer namentlichen Abstimmung für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung, bei 102 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.
Ziel des Einsatzes sei es, die Fähigkeit der nigrischen Streitkräfte zu verbessern, "terroristische Bedrohungen einzudämmen, die eigene Bevölkerung zu schützen und für ein sicheres Umfeld zu sorgen". Dabei soll auch eine Verdopplung der nigrischen Streitkräfte bis 2025 Teil des Programms sein. Der Aufbau "effektiver, durchhaltefähiger und nach rechtsstaatlichen Standards handelnder ziviler wie militärischer Sicherheitskräfte in Niger" sowie die "Stärkung der Grenzsicherung" lägen im deutschen Interesse, hieß es dazu aus Berlin. Das trage dazu bei, die "weitere Ausbreitung des Terrorismus in der Sahelregion einzudämmen und das Land langfristig wieder in die Lage zu versetzen, selbstständig für Sicherheit und Stabilität zu sorgen".
Die Sicherheitslage in der Sahelregion habe sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Terroristische Gruppen hätten ihren Einfluss auf weite Teile von Mali, Burkina Faso und teilweise auch Niger ausweiten können. In der Folge habe auch die Bedrohung in den Grenzregionen der Sahelstaaten mit den Küstenstaaten zugenommen. Über diese vielerorts nur "schwach entwickelten und unzureichend staatlich kontrollierten" Grenzgebiete drohe eine "Ausbreitung der Sicherheitskrise" an den Golf von Guinea, hieß es weiter.
Insgesamt könnten bis zu 60 Soldaten eingesetzt werden. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen durch EUMPM Niger werde allerdings "ausdrücklich ausgeschlossen". Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Mission werde für den Zeitraum 28. April 2023 bis 31. Mai 2024 voraussichtlich insgesamt rund 8,7 Millionen Euro betragen, erwartet der Haushaltsausschuss. Hiervon entfielen auf das Haushaltsjahr 2023 rund 2,9 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2024 rund 5,8 Millionen Euro.
In diesen Ausgaben sind demnach jene für den deutschen Beitrag zu den gemeinsamen (EU-)Kosten nicht enthalten.
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