Cannabis-Teillegalisierung: Kommunen in der Pflicht

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen begrüßt die Cannabis -Teillegalisierung, sieht darin aber auch eine Verpflichtung des Landes und der Kommunen.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Die Bundesregierung hat die Teillegalisierung des Konsums, des Anbaus und der Weitergabe von Cannabis zum 1. April 2024 beschlossen. Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) sieht in dieser Entscheidung Chancen und Risiken, teilte diese in einer Pressemitteilung mit.


Die Dachorganisation der Suchthilfe-Einrichtungen und Selbsthilfe- Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen hatte sich bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dazu positioniert und auf zentral zu beachtende Aspekte hingewiesen.

„Die Cannabis-Konsumprävalenzen und die hohe Verfügbarkeit der Substanz haben gezeigt, dass mit der bisherigen Verbotspolitik das Ziel, den Konsum zu verhindern, nicht erreicht wurde. Gleichzeitig waren damit Nachteile und negative Folgen auf verschiedenen Ebenen verbunden, beispielsweise die Etablierung eines Schwarzmarktes, hohe und steigende Wirkstoffgehalte und verunreinigte Substanzen, ebenso die Strafverfolgung von Konsumenten. Eine Neuregulierung des Konsums und der Produktion sowie der Weitergabe von Cannabis verspricht hier Vorteile, etwa eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung der Konsumenten und Konsumentinnen, eine kontrollierte Qualität der konsumierten Substanz sowie eine bessere Erreichbarkeit auch von vulnerablen Gruppen“, sagt Serdar Saris, der Vorsitzende der NLS und zugleich Geschäftsführer der Paritätischen Suchthilfe Niedersachsen.

Cannabiskonsum ist keinesfalls harmlos


Es dürfe allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass der Cannabiskonsum harmlos ist, meint Saris. „Jeder Konsum psychoaktiver Substanzen ist mit Risiken verbunden, unabhängig davon, ob eine Substanz legal oder illegal ist.“ Die Entscheidung des Gesetzgebers sei deshalb zugleich eine Verpflichtung aller staatlichen Ebenen, die Strukturen der Suchtprävention und Suchtberatung insbesondere mit dem Fokus auf das Thema Cannabiskonsum systematisch zu verstärken. Die Maßnahmen, die dafür auf Bundesebene geplant sind, würden bei weitem nicht ausreichen.

Behörden in der Pflicht


„Die Bereitstellung zusätzlicher notwendiger Ressourcen dafür muss eindeutig geregelt und langfristig gesichert sein“, so Saris. Der Bund sei in der Pflicht, aber auch das Land Niedersachsen und die Kommunen müssten dazu etwas beitragen, auch sie trügen eine Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und den Schutz der Jugendlichen.

„Allen Bürgerinnen und Bürgern müssen verbindlich kostenlose und wohnortnahe Präventions- und Beratungsangebote verlässlich offenstehen.“ Die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesundheits- und Jugendschutzes dürfe nicht zu Lasten bestehender Informations- und Unterstützungsangebote für Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Medien oder ähnlichem gehen.

Prävention und Beratung gefordert


Zentral für die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen seien nach Ansicht der NLS die kommunale Präsenz und flächendeckende Erreichbarkeit von qualitätsgesicherten Präventions-, Beratungs- und Frühinterventionsangeboten. Das Potential und Know-how der bestehenden Suchtpräventions- und Suchthilfestrukturen sollte hierbei genutzt werden. „In jeder Kommune werden Fachkräfte gebraucht, die vielfältige Aufgaben übernehmen könnten: die Fortbildungen in Cannabispräventionsprogrammen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Angebote für Eltern, Schulungen und Unterstützung der Präventionsfachkräfte der Anbauvereinigungen, aufsuchende Arbeit, bei Bedarf Weiterleitung von problematisch Konsumierenden in Suchtberatungsstellen, Beratung von Pädagoginnen und Pädagogen, Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der kommunalen Strategie, kommunale Vernetzung verschiedener Akteure (Suchthilfe, Jugendhilfe, Ordnungsamt, Polizei), Unterstützung von Evaluationsmaßnahmen und die landes- und bundesweite Vernetzung.


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