Corona-Krise: Keine Ratssitzung mehr bis Ende September?

Der Rat der Stadt Salzgitter hat seine Kompetenzen vorübergehend an den Verwaltungsausschuss abgegeben. Auch der Oberbürgermeister bekommt mehr Rechte.

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Aufgrund der Abstandsregel mussten zwischen den Ratsleuten immer zwei Plätze frei bleiben.
Aufgrund der Abstandsregel mussten zwischen den Ratsleuten immer zwei Plätze frei bleiben. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter, die mit einer Dauer von rund einer halben Stunden zu den kürzesten in der Geschichte der Stadt gehören dürfte, wurden einschneidende Veränderungen für das politische Leben beschlossen. So soll der Rat nicht mehr tagen, solange die Corona-Epidemie nicht durch das Land Niedersachsen für beendet erklärt wurde. Zudem gibt es mehr Kompetenzen für Oberbürgermeister Frank Klingebiel.


Zum einen soll durch die Maßnahme die Möglichkeit geschaffen werden, in der Krise gewichtige kommunale Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Zum andern soll verhindert werden, dass durch eine drohende krankheits- und quarantänebedingte Beschlussunfähigkeit des Rates keine legitimierte Entscheidungsinstanz mehr vorhanden ist. Wichtige Angelegenheiten werden daher an den Verwaltungsausschuss delegiert, um das operative Verwaltungsgeschäft auch in der aktuellen Krisensituation aufrecht erhalten zu können.

Die Fraktionen können eine Ratssitzung einfordern


Spätestens Ende September soll der Rat der Stadt wieder tagen, selbst wenn die Krise bis dahin nicht überwunden sein sollte. Auch vorher ist die Möglichkeit gegeben. Der Oberbürgermeister muss den Rat einberufen, wenn eine der Fraktionen dies fordert. Darauf habe man sich im Vorfeld geeinigt. Auch ist man überein gekommen, dass die Fraktion Die Linke im Verwaltungsausschuss stimmberechtigt ist, obwohl sie bisher dort nur ein Grundmandat wahrnimmt. Der Verwaltungsausschuss kann, wenn alle Mitglieder einverstanden sind, in Form von Umlaufbeschlüssen - das heißt auf schriftlichem Weg - entscheiden.

Entscheidungsbefugnis des Oberbürgermeisters erhöht


Die Verwaltung sieht es als wahrscheinlich an, dass im weiteren Verlauf der Corona-Krise zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe im Haushalt geplant sind. Normalerweise müsste der Rat über Beträge entscheiden, die größer sind als 100.000 Euro. Durch den heutigen Beschluss wurde die Entscheidungsbefugnis des Oberbürgermeisters auf 250.000 Euro erhöht. Wenn es um direkte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie geht, sogar auf 500.000 Euro. Über höhere Summen würde der Verwaltungsausschuss entscheiden.


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