Corona-Pandemie: Beamte erhalten mehr Sonderurlaub

Der Sonderurlaub gilt der Sicherstellung der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes sowie der bedarfsgerechten Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Hannover. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am heutigen Dienstag die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung geändert. Damit wird der Anspruch der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten auf Sonderurlaub zur Sicherstellung der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes sowie der bedarfsgerechten Pflege einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Das teilt die Niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung mit.


Durch die anhaltende Corona-Pandemie würden die bestehenden Regelungen über die Gewährung von Sonderurlaub teilweise nicht ausreichen. Mit der zeitlich begrenzten Anhebung der Sonderurlaubstage solle der Situation Rechnung getragen werden, dass die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes während der Pandemie häufiger erforderlich sein kann. Außerdem stünden mitunter ambulante Pflegedienste beziehungsweise stationäre Pflegeeinrichtungen kurzfristig nicht zur Verfügung, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.

Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge erhöht sich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten
• bei der Erkrankung eines Kindes um fünf Tage im Urlaubsjahr,
• bei Auftreten einer akuten Pflegesituation um neun Tage im Urlaubsjahr.
Ab dem Urlaubsjahr 2022 werden die Ansprüche wieder zurückgeführt.