Region. Ab dem heutigen Freitag wird an Unternehmen in Niedersachsen die Überbrückungshilfe des Bundes für durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Ausfälle ausgezahlt. Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen über ihren jeweiligen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragen. Diese prüfen sowohl die geltend gemachten Corona-bedingten Umsatzeinbrüche als auch die Fixkosten und beantragen dann die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben es geschafft, das Folgeprogramm des Bundes übergangslos auszahlbar zu machen. Dadurch können wir den KMU weiter durch die Krise helfen. Die erste Zahlung ist bereits angewiesen." Wie hoch die Soforthilfen ausfallen, richte sich nach den betrieblichen Fixkosten und der Höhe des Umsatzrückgangs pro Monat im Vergleich zu dem des Vorjahres. Bei zwischen 40 und 50 Prozent Umsatzrückgang betrage die Soforthilfe 40 Prozent der Fixkosten. Bei zwischen 50 und 70 Prozent Rückgang seien es 50 Prozent der Fixkosten und bei mehr als 70 Prozent seien es 80 Prozent der Fixkosten. Maximal betrage die Überbrückungshilfe hier 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.
Bei den Fixkosten seien unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern förderfähig. Kosten für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden könne, könnten mit einer Pauschale von zehn Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium habe sich beim Bund für eine stärkere Berücksichtigung der Personalkosten eingesetzt.
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