Coronaverodnung angepasst: Das ändert sich ab Mittwoch

Kurz vor Weihnachten wird die Coronaverordnung des Landes Niedersachsen noch einmal angepasst. Ab dem kommenden Mittwoch gelten dabei einige neue Regeln.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Region. Kurz vor Weihnachten passt die Landesregierung die Coronaverodnung noch einmal an. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei hervor. Darin wird noch einmal klargestellt, wann sich wie viele Menschen miteinander treffen dürfen und ab welchem Alter Ausnahmen von dieser Regelung für Kinder bestehen. Auch Menschen, die aus dem Ausland einreisen, sind noch einmal von Änderungen betroffen. Die Änderungen treten ab dem kommenden Mittwoch in Kraft.


In den Änderungen beschreibt die Staatskanzlei, dass auch weiterhin nur eine maximale Anzahl von vier Besuchern über Weihnachten gelte, auch wenn diese in gerade Linie mit dem besuchten Haushalt verwandt seien. Ausgenommen hiervon seien Kinder bis 14 Jahre. Ursprünglich war das maximale Ausnahmealter bei 12 angesetzt worden.

Besonders betroffen sind von den Anpassungen Menschen, die über die Feiertage aus dem Ausland einreisen. Demnach müssten sich Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten kämen, unverzüglich nach Ankunft in Niedersachsen in ihre Wohnung oder einen sonstigen "Ort gewöhnlichen Aufenthalts" zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Ein sogenanntes "Freitesten" ist laut Land erst nach fünf Tagen möglich. Personen, die sich im Durchgangsverkehr weniger als 24 Stunden in solchen Gebieten aufhielten, unterlägen dagegen keiner Quarantänepflicht.

Von der Quarantänepflicht seien auch Menschen, die Verwandte im Ausland länger als 72 Stunden besuchten, nicht mehr ausgenommen. Es sei jedoch möglich der Quarantäne zu entgehen, wenn die Betroffenen in Niedersachsen einer Arbeit nachgehen oder einen Wohnsitz hätten, und sich durch den Arbeitgeber oder andere berechtigte Personen hätten testen lassen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnähmen. Sofern der Test negativ ausfiele, entfiele auch die Quarantäne.


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