Region. Viele Eltern fragen sich beim aktuellen Kontaktverbot, ob sie ihre Kinder, die beim Ex-Partner leben, noch wie gewohnt zu sich holen können. Auch für die Kinder ist diese Zeit mit Unsicherheit verbunden. Doch wie sind diese Themen in der Corona-Krise geregelt? Sie haben gefragt, regionalHeute.de hat recherchiert.
Geregelt ist dieses Thema in der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen. Darin steht unter den Punkten 3 g und 3 h:
"der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich [ist möglich, d. Red]"und
"die Betreuung von hilfebedürftigen Personen und Minderjährigen, auch zur Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs i. S. des Buchst. e, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind".
Das heißt im Klartext: Eltern können ihr Sorgerecht nach wie vor ohne Einschränkungen wahrnehmen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Verfügung vom Land Niedersachsen ausgesprochen wurde. In anderen Ländern können sich die Regelungen voneinander unterscheiden. Wer sein Kind also aus Sachsen-Anhalt abholen möchte, um es am Wochenende in Niedersachsen zu haben, sollte die jeweiligen Regelungen in Sachsen-Anhalt beachten.
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