Region. Aufgrund der aktuellen Krisensituation in vielen Betrieben wird die Frist zur Meldung schwerbehinderter Beschäftigter um drei Monate verlängert. Arbeitgeber haben nun bis zum 30. Juni Zeit, ihre Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Dies berichtet die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten üblicherweise bis 31. März der Agentur für Arbeit anzuzeigen.
Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.
Da Arbeitgeber derzeit aufgrund der Pandemie mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme konfrontiert sind, wird zu ihrer Entlastung die Anzeigefrist in diesem Jahr um drei Monate, also bis spätestens 30. Juni, verlängert.
Coronavirus: Meldepflicht für die Beschäftigung Schwerbehinderter verlängert
Die Meldepflicht für Unternehmen wurde verlängert.
Symbolbild. | Foto: pixabay