Coronavirus: Sommerurlaub stornieren? Verbraucherzentrale gibt Antworten

Pauschalreisende und Individualreisende haben unterschiedliche Rechte - Ein Restrisiko für gezahlte Leistungen, die den Sommer betreffen, bleibt jedoch bestehen.

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(Symbolfoto) | Foto: Anke Donner

Region. Einreiseverbote, eine weltweite Reisewarnung und geschlossene Hotels – kurz vor dem Start der niedersächsischen Osterferien ist die Verunsicherung groß. Unter welchen Bedingungen erhalte ich mein Geld zurück? Sollten Reisen im Sommer jetzt bezahlt oder lieber storniert werden? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt in einer Pressemitteilung Tipps und ist auch per Videoberatung erreichbar.


Rund 1.000 Anfragen seien bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen bereits eingegangen, die meisten betreffen Fragen rund ums Reiserecht. Aufgrund der bestehenden weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Reisebeschränkungen der deutschen Regierung können Reisen, die bis Ende April angetreten werden sollten, kostenlos storniert werden. „Dies betrifft unserer Einschätzung nach sowohl Pauschal- als auch Individualreisen, da die gebuchten Leistungen zurzeit nicht angeboten werden können“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer für die Osterferien beispielsweise eine Auslandsreise mit Flug und Hotel oder eine Unterkunft auf einer deutschen Insel gebucht hat, kann sein Geld zurückverlangen. Umbuchungen müssen Kunden nicht akzeptieren.“

Reisen für den Sommer jetzt absagen?


Schwieriger ist die Situation bei Reisen, die nach April stattfinden sollen. „So lange keine Reisewarnung besteht und die Reisen nicht abgesagt werden, sind Kunden an die bestehenden Verträge gebunden“, sagt Preuschoff. Sie sollten daher lieber abwarten. Denn: Wer jetzt storniert, müsse damit rechnen, die Stornokosten zu tragen – auch wenn die Reise später gar nicht angeboten werden kann.

„So lange keine Reisewarnung besteht und die Reisen nicht abgesagt werden, sind Kunden an die bestehenden Verträge gebunden."

- Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale



Ein Restrisiko bleibt


Werden Restzahlungen fällig, müsse jedoch jeder für sich abwägen: „Oft ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Vertrag bei Nichtzahlung hinfällig ist und die geleistete Anzahlung einbehalten wird. Andererseits besteht bei Zahlung – auch unter Vorbehalt – das Risiko, das gesamte Geld zu verlieren“, so die Rechtsexpertin. Dies könnte etwa passieren, wenn Kunden die Reise später nicht antreten möchten oder der Veranstalter Insolvenz anmeldet. „Ein pauschaler Rat ist hier leider nicht möglich. Wir empfehlen Kunden aber immer, zunächst mit dem Anbieter zu reden. Vielleicht findet sich gemeinsam eine Lösung.“

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – auch per Videoberatung.