Dank Zeugen: Polizei zieht gleich zwei betrunkene Fahrer aus dem Verkehr

Am Wochenende zog die Polizei um Wolfsburg herum gleich zwei betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr. Während dem einen der Führerschein entzogen wurde, hatte der andere erst gar keinen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: André Ehlers

Wolfsburg. Die Polizei Wolfsburg registrierte am vergangenen Wochenende gleich zwei Trunkenheitsfahrten mit "nicht unerheblichen Alkoholisierungsgraden". Dabei hätten in beiden Fällen aufmerksame Zeugen eine entscheidende Rolle gespielt. Das erklärt die Polizei in einer Pressemitteilung.


Am Freitagabend habe dem ein Autofahrer gegen 19.40 Uhr der Polizei über Notruf erklärt, dass auf B244 zwischen Groß Twülpstedt und Velpke ein Audi A 4 in Schlangenlinien unterwegs sei. Dabei sei der Audi schon mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten. Nachdem die Polizei während der Suche Kontakt mit dem Anrufer gehalten habe, hätten die Beamten den Verkehrssünder schnell aufspüren können.

Hinter dem Steuer habe ein 56 Jahre Gifhorner gesessen, bei dem die Beamten schon zu Anfang der Kontrolle einen starken Alkoholgeruch hätten feststellen können. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest habe stattliche 1,89 Promille ergeben. Dem 56-Jährigen sei daraufhin im Wolfsburger Klinikum eine Blutprobe entnommen worden. Sein Führerschein hätten die Beamten beschlagnahmt.

26-Jähriger betrunken und ohne Führerschein erwischt


Der zweite Fall habe sich am Samstagvormittag gegen 10.30 Uhr in Vorsfelde ereignet. Wieder habe eine aufmerksame Zeugin der Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass ein Auto vom Hof eines Geschäfts in Richtung Meinstraße gefahren sei. Der Fahrer habe dabei "deutlichen Alkoholgeruch" verströmt. Da die Zeugin sich das Kennzeichen gemerkt habe, konnte der 26 Jahre alte Mann aus Wolfsburg wenig später von der Polizei in seiner Wohnung angetroffen werden.

Hier habe der Atemalkoholtest 2,85 Promille ergeben. Außerdem habe der 26-Jährige überhaupt keinen Führerschein besessen. Dem jungen Fahrer seien im Klinikum zwei Blutproben entnommen worden. Ihn erwarte nun neben dem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch noch ein weiteres wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.


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