Darum sind auf einigen Grundstücken bald Tag und Nacht Fremde zu dulden

Im Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel wird auf weitere Kartierungsarbeiten hingewiesen.

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Symbolbild | Foto: erstellt mit Google Gemini

Wolfenbüttel. Die TenneT TSO GmbH führt ab 1. Februar und bis Ende Juli 2026 Kartierungsarbeiten in der Stadt Wolfenbüttel durch. Das geht aus einer im Amtsblatt der Stadt veröffentlichten Bekanntmachung des Unternehmens hervor.



TenneT plant den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Helmstedt/Ost bis zum Umspannwerk Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist auch der Neubau der Umspannwerke in den Regionen Twieflingen und Liebenburg.

Endgültige Standortfestlegung


Nach Identifizierung möglicher Planungsstandorte ist nun die endgültige Standortfestlegung erforderlich. Zur Vorbereitung der weiteren Planung müssen notwendige Vorarbeiten sowohl für die 380-kVHöchstspannungsfreileitung als auch für die Umspannwerke durchgeführt werden. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Durch die Kartierungen werden Biotoptypen und Arten in einem definierten Gebiet erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen. Weitere Details zu den geplanten Kartierungen findet man im Amtsblatt.

Unterschiedliche Maßnahmen erforderlich


Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus.

Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil der Kartierungen durchgeführt oder, dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, gibt es auf der Homepage https://tennet.eu/he-bl-oueb.

Die rechtliche Grundlage


Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus Paragraph 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Demnach sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.

Flurschäden sollten bei den Begehungen nicht entstehen. Es würden keine Maschinen eingesetzt; es handele sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Autos. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, würden diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt. Die Vorarbeiten werden im Auftrag von TenneT durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen durchgeführt.