Braunschweig. Die Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund einer Rechtsänderung Kinderreisepässe nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt oder letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden können. Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder für Reisen ins Ausland entweder einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro für den Reisepass beziehungsweise 22,80 Euro für den Personalausweis. Informationen über die aktuellen Einreisebedingungen und die nötigen Reisedokumente erteilt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de).
Gebühren erhöhen sich
Außerdem erhöhen sich ab dem 1. Januar 2024 die bundeseinheitlichen Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 10 Euro: der Reisepass kostet künftig 70 Euro, ein Express-Reisepass 102 Euro.
Für Braunschweig: Wer die Wochen bis zum Jahresende noch zur Beantragung von Dokumenten oder zur Verlängerung eines Kinderreisepasses nutzen möchte, kann unter www.braunschweig.de/termine einen Termin beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten in der Friedrich-Seele-Str. 7 vereinbaren.
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