DEHOGA sieht Einführung der Hygiene-Ampel kritisch

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In Braunschweig soll die Hygiene-Ampel getestet werden. Die DEHOGA sieht die Einführung einer solchen Ampel kritisch. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Bereits seit einigen Jahren fordern die Verbraucherschutzminister der Länder ein für Kunden sichtbares Merkmal, das über die Hygienezustände in Gastronomiebetrieben aufklärt. Nun soll die sogenannte Hygiene-Ampel in den Testbetrieb gehen - auch in Braunschweig.


Eine Art Ampel soll dem Kunden schon vor dem Betreten des Restaurants oder Cafés darüber informieren, wie es in der besagten Lokalität um die Hygiene bestellt ist. Wie genau die Hygiene-Ampel aussehen könnte, stehe derzeit noch nicht fest. Denkbar wäre aber tatsächlich eine Anzeige von rot (schlecht) bis grün (gut). Die Meinungen, ob die Einführung einer Hygiene-Ampel oder eines Hygiene-Barometers gut oder schlecht ist, gehen weit auseinander. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie machte schon vor Jahren deutlich, dass man die Einführung einer Hygiene-Ampel wegen ihrer „existenzbedrohlichen Prangerwirkung und Bürokratiebelastung“ ablehne.

Ein ähnliches System gibt es bereits seit einigen Jahren den Dänischen Nachbarn. Dort zeigen lachende oder schmollende Smileys an, wie der Hygiene-Zustand des Restaurants ist. Mark Alexander Krack, Geschäftsführer DEHOGA Bezirksverband Braunschweig-Harz e.V, erklärt dazu auf Nachfrage von regionalHeute.de, wie die DEHOGA die Einführung der Ampel bewertet und welche Vor- und Nachteile sich gegebenenfalls für die Gastronomie ergeben könnten.

DEHOGA hat Bedenken


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Mark Alexander Krack. Foto: Privat



„Zunächst einmal ist unbestritten, dass die Themen des Verbraucherschutzes und eine gute Hygienepraxis im Gastgewerbe höchste Priorität haben. Dem werden im Übrigen schon die existierenden rechtlichen Bestimmungen gerecht, die auch heute bereits bei Verstößen ausreichend Sanktionierungsmöglichkeiten wie Bußgelder, Betriebsschließungen und Strafverfahren bieten, wenn sie im Wege nachhaltigen Verbraucherschutzes voll ausgeschöpft werden. Insoweit können wir den Ruf nach neuen Regularien und Instrumenten tatsächlich nicht nachvollziehen, zumal ja bisher nicht einmal bekannt ist, wie genau die ministeriell angedachte Hygiene-Ampel ausgestaltet sein soll. Das Gastgewerbe – in dem sich Unternehmerinnen und Unternehmer auf die Fahne geschrieben haben, es anderen Menschen im wahrsten Sinne des Wortes in jeder Hinsicht „schmackhaft“ zu machen – hat es nicht verdient, durch solch populistische Agitationen wie die einer Hygieneampel für die Branche unter einen Generalverdacht gestellt zu werden. Wenngleich wohl derzeit eine freiwillige Beteiligung im Bereich Braunschweig im Gespräch ist, insoweit verwundert, dass mit unserem Verband hier vor Ort noch keine Kontaktaufnahme von Seiten des Landes stattgefunden hat, können wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht raten, sich an diesem Feldversuch zu beteiligen.

In Anbetracht drohender Stigmatisierung bei fehlender äquivalenter Kontrolldichte mit mangelnder Möglichkeit einer zeitnahen Rehabilitierung sind die Pläne unverhältnismäßig und letztlich verfassungsmäßig mit erheblichen Bedenken verbunden. Ein Blick über die Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen zeigt die Problematik: Dort ist vorgesehen, dass Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und andere lebensmittelverarbeitende Betriebe die Ergebnisse der Hygiene-Kontrollen in Form einer Ampel ab 2020 öffentlich aushängen müssen. In verschiedenen Rechtsstreitigkeiten hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster erst jüngst im Dezember 2016 entschieden, dass die Veröffentlichung der in Bielefeld und Duisburg betriebenen Pilotprojekte Gastro-Kontrollbarometer bzw. Hygiene-Ampel, bei denen die hygienischen Zustände in Gastronomiebetrieben mit einem Punktesystem bewertet werden, rechtswidrig ist.

Vorteile sehen wir in Anbetracht der bereits genannten Hinweise nicht. Bewertungsportale gibt es in Zeiten von Social Media schon heute genug. Auch diesen muss sich das Gastgewerbe bereits tagtäglich stellen. Welcher Nutzen also von einer Hygiene-Ampel ausgehen soll, ist fraglich. Die Nachteile, wie wir Sie beschrieben haben, überwiegen."


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