Demokratie stärken: Niedersachsen investiert Millionen in Jugendsport

3 Millionen Euro stehen für das Programm zur Förderung sportlicher Jugendarbeit zur Stärkung der Demokratie im Sport zur Verfügung.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Die vom Landtag Ende 2024 beschlossene Änderung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes macht es möglich: Der LandesSportBund e.V. (LSB) setzt aus den zusätzlichen rund 3 Millionen Euro aus der Glücksspielabgabe entsprechend einer kürzlich in Hannover unterzeichneten Vereinbarung ein neues Programm zur Förderung sportlicher Jugendarbeit zur Stärkung der Demokratie im Sport auf. Das berichtet das Niedersächsische Ministeriums für Inneres und Sport.



Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens freut sich über die vielfältigen Inhalte dieser Vereinbarung: „Das gemeinsam unterzeichnete Papier ist ein echter Meilenstein für den Sport in Niedersachsen. Mit dieser Vereinbarung gehen wir völlig neue Wege und fördern insbesondere junge Menschen, die sich neben dem klassischen Sport auch organisatorisch und wertebasiert in Vereine und Verbände einbringen wollen. Von diesen Maßnahmen können Ehrenamtliche im ganzen Land nachhaltig in ihrer Vereinsarbeit und darüber hinaus profitieren! Auch das Thema der mentalen Gesundheit im Sport spielt dabei eine wesentliche Rolle, was ich für sehr wichtig halte. Ich bin mir sicher, dass wir in gesellschaftlich bewegten Zeiten mit diesen Camps, Wettbewerben, der sportlichen Quartiersarbeit und den Qualifizierungsmaßnahmen für den Sport zur richtigen Zeit die richtigen Programme und Ideen fördern. Die Bundestagswahl hat zudem gezeigt, dass wir alle aufgefordert sind, die demokratische Mitte zu stärken. Der Sport kann hier einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Programm ein starkes Ausrufezeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen sämtliche antidemokratische Strömungen setzen können. Ich freue mich schon sehr darauf, mir das ein oder andere Projekt persönlich in diesem Jahr anzusehen.“

Was wird gefördert?


Der LSB wird aus den zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 3 Millionen Euro unter anderem Ferien- und Wochenendcamps organisieren, in denen Demokratie- und Teamfähigkeit gefördert werden. Im Mittelpunkt dieser mehrtägigen Camps sollen zum Beispiel die Demokratiebildung im Sport, Fairplay-Wettbewerbe oder auch Zukunftswerkstätten stehen – immer in enger Verbindung zum Sport. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auch auf die Stärkung der Persönlichkeiten oder mentale Gesundheit bei jungen Sportlerinnen und Sportlern gelegt werden.

Darüber hinaus sollen Mittel in Qualifizierungsmaßnahmen für Übungsleiter-, Juleica- oder(Schul-) Sportassistenz-Ausbildungen fließen. Weiterhin gefördert werden Fairplay-Tage und Quartiersarbeit für Kinder und Jugendliche in ganz Niedersachsen sowie Maßnahmen zur Förderung von Beteiligungsprozessen junger Menschen in Vereinen. Unter anderem können diese dabei das Zertifikat “Jugendfreundlicher Sportverein/Sportverband” erlangen.

LSB-Mitgliedervereine und -verbände können online Anträge für die verschiedenen Module des Programms stellen. Mehr Informationen gibt es unter Sportjugend Niedersachsen.

Der Vorstandsvorsitzende des LSB, Reinhard Rawe, sagt: "Wir freuen uns sehr über diese Unterstützung. Mit dem Sportjugend-Programm ‘Beweg was‘ können wir unsere Bemühungen intensivieren, jungen Menschen nicht nur sportliche Fähigkeiten, sondern auch wichtige gesellschaftliche Werte wie Fairness, Respekt und Teamgeist zu vermitteln. Diese Investition ist ein bedeutender Schritt, um den Sport in Niedersachsen nachhaltig zu fördern und die demokratischen Strukturen innerhalb unserer Vereine und Verbände zu stärken."

Hintergrund


Mit der vom Niedersächsischen Landtag Ende 2024 beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes erhöht sich die Beteiligung des LSB an den Glücksspielabgaben um 6,5 Prozent. Für das Jahr 2024 liegt diese zusätzliche Summe bei rund 3 Mio. Euro. Mit der Erhöhung dieser Mittel für den Sport wurde auch eine neue Regelung in das Niedersächsische Sportfördergesetz aufgenommen, nach der über die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und dem LSB zu abzuschließen ist.