Der Flugplatz, den es nie gab - Rätselraten um Hubschrauber in Engelnstedt

Die Stadt Salzgitter behauptet, der Fliesenlegermeister Sascha Krause aus Salzgitter würde einen illegalen Flugplatz betreiben. Tatsächlich seien auf der Fläche früher einmal Hubschrauber gelandet, jedoch wollen weder die Stadt Salzgitter noch die Luftaufsichtsbehörde bislang Kenntnis davon gehabt haben.

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Handelt es sich um einen Flugplatz oder um einen Grillplatz mit einem H darauf? Um diese Frage streiten sich Geländeinhaber Sascha Krause und die Stadt Salzgitter.
Handelt es sich um einen Flugplatz oder um einen Grillplatz mit einem H darauf? Um diese Frage streiten sich Geländeinhaber Sascha Krause und die Stadt Salzgitter. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter-Engelnstedt. Sascha Krause, Fliesenlegermeister aus Salzgitter, betreibt auf dem Gelände der im Jahr 2017 von ihm gekauften ehemaligen Zahnklinik in der Gustav-Hagemann-Straße einen illegalen Flugplatz - Dieser Ansicht ist zumindest die Stadt Salzgitter und hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Grundstücks eröffnet. Doch auch der 28-jährige Pilot muss mit einem Strafverfahren rechnen, da ihm die erforderliche Landeerlaubnis fehlte. Recherchen von regionalHeute.de ergaben, dass der vermeintliche Flugplatz offenbar seit mehr als einem Jahrzehnt niemandem bekannt war - und niemanden störte.


Die Stadt schickte Krause ein Schreiben, das die Beseitigung der "nicht genehmigten Anlage" auch mit Zwangsmitteln ankündigt. Das Gebäude besteht seit etwa 14 Jahren, der 46-jährige Fliesenlegermeister übernahm das Grundstück im Jahr 2017, und Recherchen von regionalHeute.de ergaben, dass die Stadt bereits vor etlichen Jahren eine Laterne im Umfeld gekürzt und mit einem Warnlicht versehen hatte, wie es in der Nähe von Landeplätzen üblich ist. Der Moosbewuchs auf der gepflasterten Fläche mit dem großen H lässt ebenfalls bezweifeln, das hier erst kürzlich gebaut wurde. Nach Informationen von regionalHeute.de sei der Landeplatz jedoch damals nicht genehmigt worden, da die Bebauung im Gewerbegebiet zu dicht wurde.

Diese Laterne direkt neben der Zahnklinik wurde gekürzt und mit Warnstreifen und einem Rotlicht versehen.
Diese Laterne direkt neben der Zahnklinik wurde gekürzt und mit Warnstreifen und einem Rotlicht versehen. Foto: Rudolf Karliczek



Anlage war nicht Bestandteil der Baugenehmigung


Auf direkte Nachfrage zu diesen Sachverhalten erklärt Stadtpressesprecher Dr. Martin Neumann, dass ein Landeplatz für Hubschrauber der Verwaltung nicht bekannt sei. Auf eine weitere Rückfrage antwortet Stadtsprecherin Christine Flechner: "In dem hier durchgeführten Baugenehmigungsverfahren in den Jahren 2005 und 2006 war die Anlage einer befestigten Fläche an der fraglichen Stelle nicht Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Landeplätze für Hubschrauber bedürfen vielmehr einer Erlaubnis nach Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes. Zuständige Behörde dafür ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr." Eine Nachfrage dort ergibt, dass auch von dort nie eine Genehmigung erteilt worden sei.

Illegale Landung löst Kette von Ereignissen aus


Am Abend des 17. Juli erhielt Krause einen Anruf: "Ein Bekannter vom ehemaligen Doktor rief mich an, weil er wusste, dass wir hier eine große Wiese haben. Da hat er gefragt, ob er hier mal mit seinem Hubschrauber runter kann, was ich einfach nur bejaht hatte." Nach der Landung traf plötzlich die Polizei ein. Die Landung sei illegal gewesen. "Ich wusste ja nicht, ob das ein Notfall ist. Man kann das dann ja auch nicht verneinen, wenn hier einer runterwill. Wenn der dann 300 Meter weiter in die Tankstelle stürzt, will ich nicht damit leben müssen", schildert Krause weiter.

Dem Piloten fehlte die Landeerlaubnis


Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Flugaufsichtsbehörde beteuert, die Polizei nicht hinzugezogen zu haben. "Sie hat die Sachverhalte selbstständig festgestellt", so ein Sprecher. Aus den Akten lasse sich laut der Polizei nicht ersehen, wer die Polizei wegen des landenden Hubschraubers alarmiert hat. Vor Ort stellten die Beamten jedoch fest, dass dem 28-jährigen Piloten der Robinson R44-Maschine die erforderliche Außenlandeerlaubnis fehlte. Im Zuge dessen sei auch festgestellt worden, dass der Flugplatz als bauliche Anlage nicht genehmigt worden war. Krause erklärt, dass unter dem ehemaligen Eigentümer Dr. Hasselberg regelmäßig Starts und Landungen dort stattgefunden hätten und er sich den Trubel nicht erklären könne, vor allem nicht, warum es sich bei der gepflasterten Fläche plötzlich zwingend um einen Flugplatz handeln müsse. "Lächerlich ist das, das ist ein Grillplatz der abends beleuchtet ist", raunt der 46-Jährige.

"Das 'H' steht für Hasselberg!"


Dr. Hasselberg führt inzwischen eine Praxis in Northeim nahe dem Landkreise Goslar. Er berichtet regionalHeute.de, dass er dort ebenfalls nie einen Flugbetrieb durchgeführt habe. "Das ist Quatsch. Das ist einfach nur eine befestigte Fläche, die ich als Grillplatz benutzt habe", stellt der Zahnmediziner fest und ergänzt: "Ich hatte damals Schriftverkehr mit der Luftfahrtaufsichtsbehörde in Wolfenbüttel und in Hannover. Es sieht zwar aus wie ein Flugplatz, ist aber ein Grillplatz und das H steht für Hasselberg!"

Landung in der Regel unproblematisch


Starts und Landungen durchgeführt habe ein externes Unternehmen, das namentlich nicht in der Presse genannt werden möchte. "Das war alles immer streng offiziell und genehmigt", erklärt uns Hasselberg dazu. Das entsprechende Unternehmen kann uns zwar ohne Angabe von Tag und Uhrzeit der letzten Landung weder bestätigen noch verneinen, dort gelandet zu sein, jedoch erklärt man uns nach Zuhilfenahme einer Karte zur Einschätzung der Situation am fraglichen Landeplatz: "Luftfahrtunternehmen haben eine Außenstart- und Landegenehmigung, wir dürfen außerhalb von Flugplätzen landen, solange der Grundstückseigentümer damit einverstanden ist und das außerhalb eines Wohngebietes ist. Und das bis zu 24-mal im Jahr, ohne eine Genehmigung für den Einzelfall einzuholen." Der landende Pilot hat zwar laut Polizei die Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt, jedoch fehlte ihm die Außenlandeerlaubnis der Luftfahrtbehörde. Der Grund für seine Landung ist unbekannt, da der Staatsanwaltschaft die Akte nach letztem Stand noch nicht vorliege.

Fläche dürfte offenbar nie existiert haben


Obgleich ein Fehlverhalten des Piloten damit aufgeklärt sei, bleibt die Frage nach Bau und Betrieb des Flugplatzes, von welchem weder die Stadt Salzgitter, noch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in den letzten 14 Jahren Kenntnis gehabt haben - unklar ist auch, welche Charakteristiken die gepflasterte Fläche genau zu einem Flugplatz machen. Dies konnte die Stadt Salzgitter nicht eindeutig beantworten.

Nach den vorliegenden Auskünften von Stadt und Luftfahrtbehörde dürfte diese Fläche also nie existiert haben - trotz der von der Stadt umgebauten Laterne. "Es ist seit 2017 kein Hubschrauber mehr hier gelandet, außer dieses eine Mal", beteuert Krause und stellt fest: "Ich habe das beim Ordnungsamt jetzt angegeben, dass ich keinen Hubschrauberlandeplatz habe und auch noch nie gehabt habe." Vorsorglich hat er den "Grillplatz" nun mit Flatterband abgesperrt.


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