Derby ohne Gästefans: Diese Mittel hat das Land

Innenministerin Daniela Behrens wünscht den Ausschluss von Gästefans in den kommenden Spielen zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96. Doch was, wenn die nicht mitziehen?

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Solche Bilder sollen sich im Oktober nicht wiederholen.
Solche Bilder sollen sich im Oktober nicht wiederholen. | Foto: privat

Braunschweig. Nach dem letzten Niedersachsen-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 im April hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens die beiden Zweitligisten aufgefordert, kommende Derbys unter Ausschluss von Gästefans stattfinden zu lassen. Trotz zahlreicher Maßnahmen, war Pyrotechnik in großem Umfang gezündet worden. Da im Oktober bereits das nächste Aufeinandertreffen der Erzrivalen in der Löwenstadt ansteht, hatte die Ministerin ihr Anliegen kürzlich über die Medien bekräftigt.



Die Ministerin steht im Dialog mit den Vereinen. Doch was ist, wenn diese sich querstellen und einen Gästefan-Ausschluss nicht akzeptieren? regionalHeute.de fragte beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nach.

"Auch gegen den Willen der Vereine"


Um so eine Maßnahme auch gegen den Willen der Vereine durchzusetzen, stünden der Polizei Niedersachsen verschiedene gefahrenabwehrrechtliche Rechtsgrundlagen zur Verfügung, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen durchzusetzen beziehungsweise verbindlich auf die Vereine einzuwirken. "In Betracht kommen insbesondere solche aus der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung und dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz", teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.

Bei einer entsprechenden Gefährdungslage sei es grundsätzlich möglich, das Freibleiben von einzelnen Blöcken anzuordnen, zum Beispiel durch eine Anordnung an die Vereine, die den Verkauf der betreffenden Tickets vollständig untersagt. Es sei jedoch auch denkbar, dass es dem Veranstalter gestattet wird, Tickets für die betroffenen Plätze an Heim-Fans zu verkaufen, heißt es aus Hannover.

Falls die Blöcke komplett leer bleiben müssen, wer kommt dann für die finanziellen Einbußen durch nicht verkaufte Tickets auf? "Dies ist stets eine Frage des Einzelfalles und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. In der Vergangenheit gab es keine Kompensationen, wenn die Gefährdungslage es bedingt hat, dass Blöcke leer bleiben mussten", so der Ministeriumssprecher.

Gespräch am 31. Juli


Doch wann ist in der Angelegenheit mit einer Entscheidung zu rechnen? "Derzeit findet ein intensiver Austausch zwischen dem Niedersächsischen Innenministerium, den betroffenen Polizeidienststellen und den vier niedersächsischen Vereinen, die aktuell in den Bundesligen und der 3. Liga spielen, statt", heißt es aus Hannover. Am 31. Juli erfolge in diesem Rahmen eine Besprechung, in der insbesondere die baulichen, technischen und organisatorischen Fortschritte bezüglich der Stadien von Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Osnabrück besprochen werden. Dieser Termin bleibe zunächst abzuwarten.

Doch eins ist klar: "Eine Entscheidung muss bis zum Start des Ticketings für das erste Derby in Braunschweig fallen", betont der Sprecher.


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