Deutscher Juristinnenbund mahnt Reform des Abstammungsrechts an

Der Deutsche Juristinnenbund, Pro Familia sowie rund dreißig weitere Organisationen drängen auf eine zügige Reform des Abstammungsrechts.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Deutsche Juristinnenbund, Pro Familia sowie rund dreißig weitere Organisationen drängen auf eine zügige Reform des Abstammungsrechts. Das Bündnis hat am Freitag an Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) Vorschläge zur Reform übergeben.


"Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern queerer Eltern den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans, inter und nicht-binäre Personen als Eltern", schreiben darin die Organisationen. Bislang würden Standesämter und Gerichte die zweite Elternstelle unter der Bezeichnung "Vater" ausschließlich an Männer vergeben. "Das Freibleiben der zweiten Elternstelle dient nicht dem Kindeswohl", kritisiert das Bündnis.

Stattdessen solle die Stelle allein Geschlechtern offen stehen. Zudem sollten nach Ansicht der Organisationen trans Personen künftig mit ihrem aktuellen Geschlechtseintrag als Eltern geführt werden können. Ein weiteres Anliegen ist den Organisationen die Gleichstellung lesbischer Eltern. "Auch nach sechs Jahren `Ehe für Alle` sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans, inter und nichtbinärer Elternteile noch immer auf die Stiefkindadoption angewiesen, um einen zweiten rechtlichen Elternteil zu bekommen", kritisierte der Verband.

"Das sind sechs bis 18 Monate, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und die Geburtsurkunde unvollständig ist." Die Grünen im Bundestag sehen ebenfalls Handlungsbedarf. "Mittlerweile liegen sechs Fälle von Regenbogenfamilien vor dem Bundesverfassungsgericht. Erst diese Woche kam der sechste dazu", erklärten Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Familienpolitik.

"Als Ampelkoalition muss unser Anspruch im Sinne einer progressiven Rechts- und Familienpolitik sein, nicht erst dann zu handeln, wenn Karlsruhe dies aufgrund verfassungsrechtlich nicht mehr haltbarer Zustände anmahnt."


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