Die Frage nach dem Pflegegrad: Das müssen Angehörige jetzt wissen


Welche Kriterien zählen bei der Pflegebegutachtung wirklich? Warum fallen Pflegegrade oft niedriger aus als erwartet? Und wo gibt es Unterstützung?

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Viele Angehörige von älteren Mitmenschen sind es, die zuerst merken: So kann es nicht weitergehen. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob ein Pflegegrad notwendig ist. Welche Kriterien bei der Pflegebegutachtung wirklich zählen, warum Pflegegrade oft niedriger ausfallen als erwartet und wo es Unterstützung gibt, darüber haben wir mit dem Medizinischen Dienst Niedersachsen gesprochen.



Der entscheidende Moment kommt oft nicht bei den Betroffenen selbst, sondern bei ihren Angehörigen, etwa wenn die Mutter stürzt, der Vater nachts Hilfe benötigt oder der Partner alltägliche Aufgaben nicht mehr allein bewältigt. Angehörige spüren häufig früher, dass sich etwas grundlegend verändert.

Zweifel überwiegen zunächst


Die Frage stellt sich dann selten sofort nach dem Pflegegrad. Zunächst überwiegen Zweifel. Reicht das noch? Ist das schon Pflegebedürftigkeit? Oder übertreiben wir vielleicht? Viele zögern, aus Rücksicht oder Unsicherheit. Doch irgendwann wird deutlich, dass Unterstützung nötig ist. Dann wird ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt, und damit beginnt ein Verfahren, das viele erst richtig verstehen, wenn der Bescheid bereits vorliegt.

Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung, meist im häuslichen Umfeld, durchgeführt vom Medizinischen Dienst. Für viele Angehörige ist dieser Termin mit großen Erwartungen verbunden. Endlich sieht jemand von außen, wie es wirklich ist. Doch gerade an dieser Stelle entstehen häufig Missverständnisse.

Wenn Zahlen den Eindruck bestätigen


Dass diese Erfahrungen kein Einzelfall sind, zeigt auch der Report Pflegebedürftigkeit 2025 des Medizinischen Dienstes Bund. Demnach nimmt die Zahl der Pflegebegutachtungen bundesweit weiter zu. Pflege findet dabei überwiegend im häuslichen Umfeld statt.

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen erhält Pflegegeldleistungen, also Unterstützung für eine Versorgung, die häufig von Angehörigen organisiert und übernommen wird. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass nicht jeder Antrag automatisch zu einem Pflegegrad führt. Ein Teil der Begutachtungen endet weiterhin ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit oder mit niedrigen Pflegegraden.

Auch regional spiegelt sich diese Entwicklung wider. In Niedersachsen lebten zuletzt über 620.000 pflegebedürftige Menschen, Tendenz steigend. Fachstellen gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch im Jahr 2025 fortgesetzt hat. Für viele Familien bedeutet das: Der Antrag wird häufig erst gestellt, wenn Belastungsgrenzen bereits erreicht oder überschritten sind.

Krankheiten allein nicht entscheidend


Viele Angehörige gehen davon aus, dass vor allem die Diagnose zählt: eine schwere Erkrankung, eine lange Krankengeschichte, sichtbare Einschränkungen. Doch das Verfahren folgt einer anderen Logik. Entscheidend ist nicht, was jemand hat, sondern was im Alltag noch eigenständig gelingt.

„Bei der Pflegebegutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person im Alltag dokumentiert. Dabei werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten unabhängig von einer oder mehreren Diagnosen anhand festgelegter Kriterien bewertet“, erklärt Jan-Hendrik Eickmeier, Pressesprecher des Medizinischen Dienstes Niedersachsen. Grundlage sind die bundesweit geltenden Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund.

Diese Herangehensweise empfinden viele Angehörige als ernüchternd. Wer sich noch selbst waschen, anziehen und die Toilette aufsuchen kann, gilt im System als vergleichsweise selbstständig, auch dann, wenn genau diese Tätigkeiten täglich große Anstrengung kosten oder danach kaum Energie für anderes bleibt.

Beim Termin zusammenreißen?


Ein häufiger Grund für enttäuschende Ergebnisse liegt in der Situation selbst. Viele Betroffene möchten beim Termin nicht als hilfsbedürftig erscheinen. Sie wollen zeigen, dass sie noch zurechtkommen, dass sie niemandem zur Last fallen.

„Missverständnisse können beispielsweise dann entstehen, wenn Versicherte aus Scham vor der Gutachterin oder dem Gutachter ihre Einschränkungen verharmlosen oder nicht mitteilen“, sagt Eickmeier. Manche bereiten sich gezielt auf den Besuch vor, räumen besonders gründlich auf, kleiden sich ordentlich oder bemühen sich, möglichst selbstständig zu wirken. Einschränkungen, die im Alltag deutlich spürbar sind, treten dadurch in den Hintergrund.

Für Angehörige ist das oft schwer auszuhalten. Sie erleben täglich, wo Unterstützung notwendig ist. Beim Begutachtungstermin wirkt jedoch vieles besser als üblich. Das kann zur Folge haben, dass der Pflegegrad niedriger eingestuft wird als erhofft oder dass überhaupt keiner festgestellt wird.

Angehörige beim Termin unverzichtbar


Gutachter können nur bewerten, was ihnen mitgeteilt oder ersichtlich wird. Alles andere bleibt unberücksichtigt. „Bei der Begutachtung können die speziell hierfür geschulten Gutachtenden nur die Informationen in das Gutachten aufnehmen, die ihnen vorliegen, mitgeteilt werden und sichtbar sind“, betont Eickmeier. Dazu gehören beispielsweise Arztberichte, Pflegedokumentationen, Pflegetagebücher oder Krankenhausunterlagen. Auf dieser Grundlage wird die Einschätzung getroffen.

Hier kommt Angehörigen eine zentrale Rolle zu. Sie können ergänzen, was den Alltag tatsächlich prägt. Sie berichten von schlechten Tagen, von Erschöpfung, von Unsicherheiten. Fehlen sie beim Termin, fehlt möglicherweise ein entscheidender Teil der Realität.

Klare Regeln, aber wenig bekannt


Dass Pflegegrade oft niedriger ausfallen als erhofft, ist aus Sicht des Medizinischen Dienstes kein Ausdruck von Willkür. Das Verfahren folgt festen Kriterien. Es misst Selbstständigkeit, nicht Leidensdruck, den Alltag, nicht die Diagnose. Viele Angehörige erfahren das erst, wenn der Bescheid bereits vorliegt. Zurück bleibt häufig das Gefühl, dass die individuelle Situation nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Report Pflegebedürftigkeit 2025 zeigt jedoch auch: Wer weiß, worauf es ankommt und den Alltag realistisch schildert, kann die Begutachtung besser einordnen.

Gerade Angehörige fragen sich dann, wie viel Ehrlichkeit beim Termin erlaubt ist. Die Antwort des Systems ist klar: Alles, was nicht gesagt oder dokumentiert wird, kann auch nicht berücksichtigt werden.