"Die Jobmesse findet statt" - Richtungsweisendes Urteil zu Messen?

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig: Ein Verbot von sämtlichen Messen und Kongressen sei "nicht mehr nachvollziehbar oder durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt."

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Ab dem morgigen Samstag findet in der Volkswagen-Halle die Jobmesse statt. Der Eintritt ist frei.
Ab dem morgigen Samstag findet in der Volkswagen-Halle die Jobmesse statt. Der Eintritt ist frei. | Foto: Julia Fricke

Braunschweig. Rettung in letzter Sekunde: Nachdem die Stadt Braunschweig mit einem Antrag gegen die Durchführung der Jobmesse am 5. und 6. September in der Volkswagenhalle gescheitert war, landete der Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dieses bestätigte am heutigen Freitag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. "Die Jobmesse findet statt", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa im Wirtschaftsausschuss am heutigen Freitag.


Das Urteil könnte nach Ansicht der Agentur Barlag, dem Ausrichter der Jobmesse, ein wichtiges Zeichen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft sein, da es das Pauschalverbot von Kongressen und Messen generell infrage stellt.

Von einem "Paukenschlag in der Veranstaltungsbranche" sprach die Osnabrücker Agentur Barlag als Ausrichter der Jobmesse schon nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig. Veranstalter Michael Barlag dazu in einer Pressemitteilung: "Das Verwaltungsgericht hat in meinen Augen festgestellt, dass der Irrsinn dieser immer weiter und weiter verlängerten Verordnung ein Ende haben muss. Wir haben so viele Vergleichsbeispiele zu Abläufen in anderen Branchen mit Publikumsverkehr und ein hervorragendes Sicherheits- und Hygienekonzept vorgelegt, dass mit unserem Rechtsverständnis gar kein anderes Urteil infrage kam." Dennoch musste die Agentur am heutigen Freitag noch einmal zittern - Die Stadt Braunschweig legte Beschwerde gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz ein, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dieses konnte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig laut Leppa jedoch vollumfänglich bestätigen.

Veranstalter in ihren Grundrechten verletzt


Zwar verbietet die Niedersächsische Corona-Verordnung Messen und Kongresse bis zum 14. September vollständig, dieses Totalverbot verletze Veranstalter allerdings nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Braunschweig in ihren Grundrechten. Das vollständige Verbot von Messen und Kongressen stelle nach Einschätzung des Gerichtes keine „notwendige“ Schutzmaßnahme dar. Hierfür spreche insbesondere das vom Veranstalter erarbeitete Schutz- und Hygienekonzept, wodurch in ausreichendem Maße ein Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus gegeben sei.

Verbot von Messen "nicht mehr nachvollziehbar"


"Immerhin mehr als ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie habe die niedersächsische Landesregierung nicht begründet, worin im Hinblick auf die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus der wesentliche Unterschied zwischen beispielsweise großflächigen Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Shopping-Centern und der „jobmesse braunschweig 2020“ liege", begründete das Verwaltungsgericht Braunschweig weiter. Das Verbot von sämtlichen Messen und Kongressen sei nicht mehr nachvollziehbar oder durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.

Stadt Braunschweig wollte keine Beschwerde einlegen


Wie Wirtschaftsdezernent Leppa im Verwaltungsausschuss am heutigen Freitag mitteilte, hätte die Stadt von sich aus keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Es habe eine fachaufsichtliche Weisung des Landes Niedersachsen gegeben, der sich die Stadt Braunschweig zu fügen hatte."


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