Die neuen Lockerungen: Buffets in Restaurants ab Montag wieder erlaubt

Auch Ferienfreizeiten mit bis zu 50 Personen und Übernachtungen werden wieder möglich.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Am kommenden Montag tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachen in Kraft. Die neue Verordnung beinhaltet weitere Lockerungen, die aufgrund des derzeit moderaten Infektionsgeschehens möglich sind. Unter anderem dürfen Restaurants ihren Gästen wieder Buffets mit Selbstbedienung anbieten. Das teilt die Niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung mit.


Eine weitere wichtige Lockerung betrifft Ferienfreizeiten. Diese sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten. Darüber hinaus sind in Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig.

Behindertenwerkstätten und private Kinderbetreuung


Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können ab Montag wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stellen. In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde" Kinder betreut werden - zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen.

Weitere Lockerungen gibt es auch beim Sport. Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, das heißt auch Spiele gegeneinander - eine feste Kleingruppe ist hierfür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung. Bei allen jetzt wieder zulässigen Aktivitäten, gelten immer die allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene(konzepten) und Dokumentationspflichten.

Verordnung neu gegliedert


Die Landesregierung weist außerdem daraufhin, dass die neue Corona-Verordnung thematisch neu in acht Teile gegliedert und übersichtlicher gestaltet wurde. In den Paragrafen 1 bis 4 werden die grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus dargestellt:
1. Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendigste beschränken
2. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand 1,5 Metern möglich ist beziehungsweise generell beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen
3. Hygienekonzepte erstellen und befolgen
4. Daten erheben bzw. dokumentieren.
Wann und zu welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang diese Schutzmaßnahmen gelten, ist in den Paragrafen 5 bis 30 geregelt.


mehr News aus der Region