Die Suche nach dem Endlager – BGE informierte in der Region

von Nick Wenkel


Die Bürger konnten sich über die aktuellen Arbeiten der BGE auf der Suche nach dem bestmöglichen Endlagerstandort informieren. Symbolfoto: Alexander Panknin/Pixabay
Die Bürger konnten sich über die aktuellen Arbeiten der BGE auf der Suche nach dem bestmöglichen Endlagerstandort informieren. Symbolfoto: Alexander Panknin/Pixabay | Foto: Alexander Panknin; pixabay

Peine/Wolfenbüttel. In ihrer Veranstaltungsreihe „Betrifft: Standortauswahl" informierte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) kürzlich in Peine und Wolfenbüttel. Bürgerinnen und Bürger konntem hier mit Mitarbeitern der BGE ins Gespräch kommen und sie mit ihren Fragen „herausfordern", wie es sich BGE-Chef Stefan Studt bereits zu Beginn der Veranstaltung in Wolfenbüttel wünschte.


Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger folgten am 17. Oktober der Einladung der BGE, sich in der Zentrale in Peine zu informieren. Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, begrüßte die Anwesenden und wies auf die große Herausforderung hin, vor der die BGE steht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Ablauf der Standortsuche erläuterte der Bereichsleiter Standortauswahl, Dr. Jörg Tietze. Die Anforderungen an den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle seienhoch. Die Abfälle müssen unterirdisch in großer Tiefe so eingelagert werden, dass bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gegeben ist. Auch nach dem Verschluss des Endlagers müssten die Abfälle 500 Jahre wieder geborgen werden können.

Nicht geeignet


Dr. habil. Wolfram Rühaak, Hydrogeologe und Mitarbeiter im Team der Standortauswahl, erläuterte, wie die BGE ausgehend von einer weißen Deutschlandkarte im ersten Schritt geologisch ungeeignete Regionen ausschließen wird. Nicht geeignet für die Endlagerung seienbeispielsweise Gebiete, in denen zukünftig Erdbeben zu erwarten sind oder in denen es aktive geologische Störungen im Untergrund gibt. Ebenfalls ausgeschlossen werden demnachGebiete, in denen Bodenschätze gefördert werden oder wurden. Für nicht ausgeschlossene Gebiete würdedie Experten der BGE prüfen, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Endlagerung erfüllt sind. Mindestens 300 Meter Gestein müssten das zukünftige Endlager von der Erdoberfläche trennen und eine dauerhafte Barriere darstellen. Eine mindestens 100 Meter starke Schicht aus Kristallin-, Salz- oder Tongestein muss vorliegen und das Endlager für hochradioaktive Abfälle umgeben können.

Gut geeignet


Nach Anwendung all dieser Kriterien werde die BGE Teilgebiete, die geologisch besonders gut geeignet sind, zur weiteren Untersuchung vorschlagen. Hierüber entscheide der Deutsche Bundestag per Gesetz. Die Öffentlichkeit werdenbei allen Schritten beteiligt. Doch worin bestehen die aktuellen Herausforderungen bei dieser komplexen Suche? Die Experten der BGE erwähnten hier vor allem die stark variierende Datenlage. Die BGE habe die Daten bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgefragt – so wie es im Gesetz steht. Die Daten seien aber in ganz unterschiedlichen Formaten, zum Teil in unterschiedlichen Koordinatensystemen eingegangen und müssten zunächst vergleichbar gemacht werden.

Veranstaltung in Wolfenbüttel


Eineweitere Info-Veranstaltunggab es am 22. Oktober in Wolfenbüttel in der Lindenhalle. Dr. Jörg Tietze, Bereichsleiter Standortauswahl, und Dr. Jennifer Klimke, stellten den Stand der Arbeiten vor. Zuvor präsentierenStefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), und Steffen Kanitz, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung, das Unternehmen und das Standortauswahlverfahren. Stefan Studt sagte: "Fordern Sie uns heraus!" Die BGE will sich eigenen Aussagen zufolge bei der Standortsuche von Anfang an in die Karten schauen lassen – und werde zuhören.

Siedlungen ausschließen?


Wie die BGE die Ausschlusskriterien anwenden will, war zwar schon erstmals Themain Peine. Doch die Diskussion drehte sich in Wolfenbüttel auch um einige Themen, die bei der vorherigen Veranstaltung noch keine Rolle gespielt hatten. So fragte beispielsweise ein Kommunalpolitiker, der sich auch in einer Bürgerinitiative für die Räumung der Asse einsetzt, warum die BGE nicht zunächst einmal die Wohnbebauung als untauglich für den Bau eines Endlagers ausschließt. Tatsächlich sehedas Standortauswahlgesetz (StandAG) jedoch vor, dass die Frage, ob Menschen unmittelbar in der Nähe eines möglicherweise geeigneten Standorts leben, erst in einer späteren Phase des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden kann – nicht muss. Warum das so ist, stellte Steffen Kanitz in der Diskussion klar: Wenn ein Endlager 1.000 Meter von Wohnhäusern entfernt liege, gelte es nach den Vorgaben des StandAG als ein "geeigneter Standort", bei 500 Metern sei er immer noch "bedingt geeignet". Wer sich überlege, wo die Menschen vor 70.000 Jahren gelebt hätten, wisse, dass Wohnbebauung kein Kriterium für lange Zeiträume sei, stellte Kanitz fest. Und ob eine Stadt in einer Million Jahre noch immer bewohnt werde oder überhaupt Reste von ihr noch zu finden seien, sei ungewiss.

Die Sicherheit des Endlagers


Viele Fragen drehten sich um die Sicherheit des Endlagers, die Anforderungen an die Sicherheit und die Vorbereitung auf vorhersehbare Ereignisse wie die globale Erhitzung oder nicht vorhersehbare Entwicklungen wie künftige Eiszeiten. Diese Fragen werden, sagte Jörg Tietze, mit Hilfe von Sicherheitsuntersuchungen betrachtet. In eine ähnliche Richtung ging die Frage, ob denn auch der tiefe Untergrund unterhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- oder Ostsee mit in die Betrachtung einbezogen werde. Das dürfte nach Einschätzung von Jörg Tietze aber im Einlagerungsbetrieb schwierig werden. Denn wie sollte ein Endlager befüllt werden, wenn es jederzeit voll Wasser laufen könnte? Weitere Fragen drehten sich um die Schwierigkeit, über geologische Zustände Prognosen über einen so langen Zeitraum hinweg abzugeben.


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