Region. Das Verfahren zur Weiterentwicklung der Windenergienutzung schreitet weiter voran. Nach der Auswertung der 1.800 Stellungnahmen mit fast 10.700 Einzelbelangen aus der 1. Offenlage wurde klar, dass sich Gebiete verändern. Jetzt geht der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in die 2. Offenlage. Zwei Drittel der Vorranggebiete sind dabei verändert worden: verkleinert, vergrößert, vier sind entfallen und eines wurde neu aufgenommen. In die 2. Offenlage kommen nur diejenigen Gebiete, die sich verändert haben.
Im Ausschuss für Regionalplanung stellte Erste Verbandsrätin Manuela Hahn am heutigen Mittwoch die neue Sachlage vor. „Die Grundzüge des ursprünglichen Planungskonzeptes werden durch die 2. Offenlage nicht infrage gestellt“, erläuterte Manuela Hahn. Die Gesamtfläche der Vorranggebiete liege aktuell bei 7.119 ha. Im ersten Planungskonzept waren 7.161ha vorgesehen gewesen. Das angestrebte Ziel, eine Verdopplung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auf rund 7.000 ha zu erreichen, werde damit nach wie vor eingehalten. Dies bedeutet eine Vergrößerung des für die Windenergienutzung bereit gestellten Flächenanteils des Verbandsgebietes von ca. 0,6 % auf ca. 1,4 %. „Damit kann der Windenergienutzung im Verbandsgebiet auch zukünftig substanziell Raum geschaffen werden“, erklärt Manuela Hahn. Der vorliegende Entwurf enthält insgesamt 49 Vorranggebiete, davon 15 Neufestlegungen und 34 Altstandorte. Von den 34 Altstandorten werden 22 erweitert.
Weiteres Verfahren
Am 17. März tagt die Verbandsversammlung des ZGB, die den Beschluss zur zweiten Offenlage fassen soll. Anschließend erfolgt eine sechs-wöchige Offenlage der veränderten Flächen, während der die Planunterlagen auf der Homepage des ZGB geöffnet und für jedermann frei zugänglich gemacht werden. Zu diesen geänderten Flächen können Behörden und die Öffentlichkeit erneut Stellungnahmen einreichen. Der weitere Verfahrensfortschritt hänge maßgeblich vom Umfang und den Inhalten der jetzt eingehenden Stellungnahmen ab, beschreibt die Erste Verbandsrätin. Alle Stellungnahmen werden erneut in der Verwaltung ausgewertet, daran schließt sich ein Erörterungstermin an. Am Ende des Prozesses wird die ZGB-Verwaltung der Verbandsversammlung einen Planentwurf zum Satzungsbeschluss über die Gesamtplanung vorlegen. Wann dies der Fall ist, kann die Erste Verbandsrätin zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. „Wir sind bestrebt, das Verfahren schnellstmöglich, aber zugleich mit der größten Sorgfalt voranzutreiben“, erläutert Manuela Hahn.
Die Weiterentwicklung der Windenergie geht in eine zweite Offenlage
| Foto: Robert Braumann