Diese Geschäfte schließen am Mittwoch - Läden dürfen trotzdem Waren verkaufen

Wie die Gastronomie darf der Einzelhandel trotz des Lockdowns einen "Außer-Haus-Verkauf" anbieten, wenn die Ware online oder telefonisch vorbestellt und unter Einhaltung der Abstandsregeln vor dem Geschäft übergeben werden kann.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Region. Ab dem morgigen Mittwoch dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet bleiben. Auch Dienstleister wie Friseure müssen ihre Türen schließen. Welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen, hat das Land Niedersachsen detailliert in einer neuen Verordnung festgelegt. So dürfen beispielsweise auch bestimmte Geschäfte mit Mischsortimenten geöffnet bleiben. Der geschlossene Einzelhandel könne jedoch, so Claudia Schröder vom Niedersächsischen Corona-Krisenstab, telefonisch oder online bestellte Ware außerhalb des Geschäftes abgeben.


Für den Kundenverkehr und für Besuche sind alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Outlet Center und der Verkaufsstellen in den Einkaufszentren geschlossen. Ausgenommen sind Verkaufsstellen mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Dazu gehöre zum einen der Lebensmittelhandel und die Wochenmärkte, der landwirtschaftliche Direktverkauf und die Hofläden, der Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Babyfachgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, aber auch Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen und Autowaschanlagen, ebenso wie Kraftfahrzeug-, Fahrrad-, und Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte, Banken, Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und der Tierbedarfs- und Futtermittelhandel. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen sei ebenfalls zulässig. Großhandel und Baumärkte dürfen hingegen nur von gewerblichen Kunden betreten werden.

Abholung nach Vorbestellung erlaubt


"Das Betreten der Baumärkte ist zwar nur für gewerbliche Kunden zulässig. Was weiter zulässig bleibt, auch bei den Geschäften die nicht geöffnet haben dürfen, ist das sogenannte Click & Collect Verfahren. Ich kann vorab digital oder telefonisch bestellen und dann die fertig konfektionierte Ware vor der Tür abholen. Das ist zulässig, auch für Privatkunden", stellt die stellvertretende Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstabes Claudia Schröder in der Landespressekonferenz klar.

Öffnung bei gemischten Sortimenten


Zulässig ist laut der Verordnung auch die Öffnung von Läden, die neben Lebensmitteln noch andere Waren anbieten. Diese Non-Food Sortimente dürfen jedoch nicht ausgeweitet werden, das stellt die Verordnung klar. "Wenn Läden nur nebenher noch ein paar Lebensmittel verkaufen, dürfen sie letztendlich nur noch diese Ware verkaufen", erläutert Schröder. Demnach ist die Öffnung von Mischwarengeschäften wie beispielsweise von Gartencentern mit integrierter Tierfutterabteilung oder Raifeisenmärkten mit Tierbedarf nur zulässig, wenn das auch den Schwerpunkt des Sortiments bildet. Kundinnen und Kunden des Einzelhandels sollten sich bei ihren Geschäften telefonisch erkundigen, ob eine komplette Schließung oder ein Verkauf des Teilsortiments vorgesehen ist. Eine kurze Abfrage von regionalHeute.de ergab, dass Geschäfte teils auch komplett schließen, obwohl ein nicht unbedeutender Teil ihres Sortiments sie für eine Teilöffnung qualifizieren würde.


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