Region. Die Menschen nutzen heutzutage täglich das Internet – sei es, um mit Freunden über Messengerdienste zu kommunizieren, um online einzukaufen oder auch, um in den sozialen Medien präsent zu sein. Doch darüber, was mit all den Daten nach dem eigenen Tod passiert, machen sich wohl die wenigsten Gedanken. regionalHeute.de gibt einen Überblick, wie man sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten absichern kann.
Die vielfältigen Möglichkeiten des Internets sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Der Kontakt zu Freunden aus aller Welt wird über Facebook und Instagram gehalten, die neueste Frühlingsmode bei Online-Anbietern bestellt und Smart-Home-Geräte werden über das Handy gesteuert. Viele Menschen schließen auch Streaming-Abos und Energieverträge direkt im Internet ab. Stirbt eine Person, kann es für Angehörige durchaus mühsam sein, sich durch den Dschungel von Online-Aktivitäten des Verstorbenen zu kämpfen.
So regelt man den digitalen Nachlass
Internetnutzer sollten sich daher frühzeitig Gedanken um ihr digitales Erbe machen. Das erspart Angehörigen viel Stress und hat zudem den Vorteil, dass man selbst bestimmen kann, was mit den eigenen Daten geschehen soll. Ein erster Schritt sollte sein, sich einen Überblick über alle vorhandenen Onlinekonten und Verträge zu verschaffen – dabei bietet es sich an, eine gedruckte oder handschriftliche Liste anzulegen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Übersicht um die Kontaktdaten des Anbieters und die jeweiligen Vertragsnummern zu ergänzen. Accounts in sozialen Medien, die nicht mehr genutzt werden, können bei dieser Gelegenheit direkt gelöscht werden. Die Übersichts-Liste sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Bevollmächtigten bestimmen
Es ist außerdem ratsam, eine Vertrauensperson auszuwählen, die sich im Fall des eigenen Todes um das digitale Erbe kümmert. Diese Person sollte in einer schriftlichen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus gültig ist, bestimmt werden und den Aufbewahrungsort der Übersichts-Liste kennen beziehungsweise Zugriff darauf haben. Die Vollmacht muss mit Datum und Unterschrift versehen sein und sollte von der Vertrauensperson verwahrt werden. Angehörige sollten über die Vollmacht informiert werden.
Verträge und Banken
Viele Verträge werden heute ausschließlich online abgeschlossen. Wichtige Dokumente sind dabei oft nicht mehr in Papierform vorhanden, sondern nur noch digital gespeichert. In der Regel enden diese Verträge nicht automatisch mit dem Tod, sondern laufen so lange weiter, bis sie gekündigt werden. Bevollmächtigte oder Erben müssen für die Kündigung daher Vertragsnummern und Ähnliches kennen. Inhaber von Bankkonten sollten sich bei ihrer Hausbank erkundigen, wie sie jemanden als Nachlassverwalter einsetzen können.
Das gilt für soziale Netzwerke
Wer soziale Netzwerke nutzt, sollte sich bei diesen informieren, welche Möglichkeiten der digitalen Nachlassverwaltung es dort gibt. Bei vielen Anbietern kann das eigene Profil nach dem Tod in einen Gedenkzustand versetzt werden – dazu muss allerdings oftmals schon zu Lebzeiten ein berechtigter Kontakt angegeben werden. Nutzer sollten sich bei der jeweiligen Plattform informieren.
Professionelle Nachlassverwalter
Im Internet gibt es auch etliche Unternehmen, die eine professionelle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass die Sicherheit solcher Anbieter schwer zu beurteilen ist. Zudem sollten niemals Passwörter oder Computer, Smartphones und Tablets an diese ausgehändigt werden. Wer einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragen möchte, sollte sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen.

