Diskussionsrunde: Lagerung von rückgeholtem Atom- und Giftmüll


Rege Diskussion bei zweiten Diskussionsabend am
4. Juli über die Forderungen zur Rückholung des Atommülls und des Giftmülls
aus der Schachtanlage Asse II. Foto: Andreas Riekeberg
Rege Diskussion bei zweiten Diskussionsabend am 4. Juli über die Forderungen zur Rückholung des Atommülls und des Giftmülls aus der Schachtanlage Asse II. Foto: Andreas Riekeberg

Wolfenbüttel. Diskussionsabende zu den 27 Grundsatzforderungen des Asse II-Koordinationskreises finden derzeit jeweils mittwochs statt. Am dritten Abend am 11. Juli um 19.30 Uhr im Saal Campestraße 60 (Ecke Jahnstraße) geht es um die Forderungen bezüglich der Lagerung des Atommülls und des Giftmüll, der aus der

Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden soll.

Wie der Koordinationskreis mitteilte, bezieht sich dieser Block von Forderungen vor allem auf Anlagen zur Pufferlagerung, Konditionierung und Zwischenlagerung des rückgeholten Atommülls und Giftmülls. Es geht darum, wie die Anlagen gestaltet werden sollen, wie die Standorte dafür bestimmt werden und wie die rückgeholten Abfälle dorthin transportiert werden.

Der Wortlaut der sechs Forderungen zur Lagerung rückgeholter Abfälle:

„(15) Wir fordern die Bundesregierung auf darzustellen, wie und wo derAtommüll und Giftmüll aus der SchachtanlageAsse II endgelagert werden soll.

(16) Wir fordern, dass die Planung von Anlagen zur Pufferlagerung,Konditionierung und Zwischenlagerung eine klareTrennung dieser Anlagen aufweist, damit die Möglichkeit einer räumlichenTrennung offen gehalten wird. Der Auswahlprozess dieser Anlagen muss in der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar geführt werden.

(17) Wir fordern, dass bei der Standortsuche für ein Zwischenlager insbesondere bundeseigene Liegenschaften wie Bunker, Tunnel und ehemaligeTruppenübungsplätze berücksichtigt werden. Zusätzlich soll Tunnelbau in neuer Bauweise wie in Neckarwestheim mit in den Vergleich einfließen, da diese Bauart gemäß einer Studie des Öko-Institut Darmstadt als relativ störfallsicher gilt.

(18) Wir fordern einen fairen und nachvollziehbaren Vergleich von Zwischenlagerstandorten für den Atommüll aus Asse II, weil der Atommüll in einem solchen Zwischenlager für einen nicht absehbaren Zeitraum verbleiben wird. Aus Sicherheitsgründen – insbesondere für Störfälle – müssen bei demStandortvergleich auch Abstände von mindestens 4 km zwischen demZwischenlager und der Wohnbebauung berücksichtigt werden.

(19) Wir fordern, dass die Möglichkeit einer Transportverpackung unterTage für den Transport über öffentliche Verkehrswege wie Bahn oder Straße zu Anlagen zur Pufferlagerung, Konditionierung und Zwischenlagerung außerhalb des Betriebsgeländes der Schachtanlage Asse II in die Planung desBetreibers von Asse II einbezogen wird.

(20) Wir fordern, dass die Planung des Betreibers von Asse II dieKonditionierung an einem asse-fernen Standort einschließt. Dabei sollte aus Sicherheitsgründen und zur Minimierung der Dauerbelastungen derAnwohnerinnen und Anwohner ein deutlich größerer Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen werden als es an der Schachtanlage Asse II möglich ist.“


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