Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht sich durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach Aufnahmezusagen der Ampel-Regierung nicht in jedem Fall eine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen bewirken.
"Wenn keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht, dann sind wir auch nicht gezwungen, diese Personen aufzunehmen", sagte Dobrindt am Dienstagabend dem TV-Sender "Welt" zu dem Gerichtsurteil vom Vortag. "Genau nach diesem Grundsatz wird verfahren." Und deswegen werde jeder Einzelfall betrachtet.
Dobrindt widersprach dem Eindruck, dass es sich bei den in Pakistan auf die Weiterreise nach Deutschland wartenden Afghanen vor allem um ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan handele. Nur ungefähr zehn Prozent seien ehemalige Ortskräfte, für den Rest gelte das nicht. "Jede Einzelfallprüfung entscheidet darüber, ob man dann nach Deutschland kommen kann oder nicht. Pauschalzusagen gibt es da nicht."
Abgesehen davon gebe es eine Sicherheitsüberprüfung, so Dobrindt. "Die muss man auch noch bestehen, unabhängig davon, ob man eine rechtsverbindliche Zusage hat oder eben nicht."
Dobrindt sieht sich durch Urteil zu Aufnahme von Afghanen bestätigt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht sich durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach Aufnahmezusagen der Ampel-Regierung nicht in jedem Fall eine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen bewirken. "Wenn keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht, dann sind wir auch nicht gezwungen, diese Personen aufzunehmen", sagte Dobrindt am Dienstagabend dem TV-Sender "Welt" zu dem Gerichtsurteil vom Vortag.
Alexander Dobrindt (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur