Doch mehr Wohnungsleerstand? Die Linke fragte nach

Der Antrag auf Einführung einer Zweckentfremdungssatzung wurde im November abgelehnt. Nach Ansicht der Linken basierte dies auf falschen Zahlen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. In der Ratssitzung im November scheiterte die Linke mit ihrem Antrag zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung, um Wohnungsleerstand zu bekämpfen (regionalHeute.de berichtete). Allerdings wollte sich die Linke damit nicht zufrieden geben. Es gebe deutlich mehr Leerstand als im Rahmen der Diskussion in den Gremien suggeriert. Daher basierte die Ablehnung auf falschen Tatsachen, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion. Daher kam das Thema in Form einer Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Rates. Im Rahmen der Sitzung am gestrigen Mittwoch wurde diese allerdings (mit Einwilligung der Fraktion) nur schriftlich beantwortet.


Die Verwaltung habe von wenigen „Einzelfällen“ und einem „denkbar geringen Satz von rund einem Prozent“ an gesamten Wohnungsleerstand gesprochen, heißt es in der Pressemitteilung der Linken. „Worauf sich diese Aussage bezieht, ist mehr als fraglich“, betont Anke Schneider, planungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig. „Bei den leerstehenden Wohnungen in der Sonnen- und der Korfesstraße handelt es sich um mehr als 160 Wohnungen in bester Wohnlage, die dem Wohnungsmarkt seit acht beziehungsweise zwölf Jahren entzogen wurden. Das kann kaum als Bagatelle abgetan werden. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Aussage, es handele sich nur um ein Prozent?“

Einwohner meldeten weitere Leerstände


Der Partei seien von Einwohnern weitere „Einzelfälle“ mitgeteilt worden. So stehe im östlichen Ringgebiet, im Bereich Uhlandstraße 26a, auch ein ganzes Haus leer. Ein weiterer Komplettleerstand befinde sich im Bereich Friedrich Voigtländer Straße 44. Auffällig bei diesen Leerständen sei, dass mehrere Häuser im direkten Umfeld der leerstehenden Wohnungen jeweils dem Unternehmen gehörten, das bereits den jahrelangen Leerstand im Bereich Sonnenstraße/Echternstraße zu verantworten habe. Daneben gebe es aber noch mehr „Einzelfälle“. So stehe seit vielen Jahren im westlichen Ringgebiet ein Eckhaus im Bereich Juliusstraße/Döringstraße leer. Im Bereich des Johannes-Selenka-Platzes sei im Haus Cyriaksring 31 ein langjähriger Leerstand von rund 50 Prozent der vorhandenen Wohneinheiten zu beobachten.

„Wir sprechen mittlerweile von mehr als 250 Wohneinheiten, da muss die Verwaltung langsam erläutern, wie sie auf ‚Einzelfälle‘ kommt. Oder waren die hier genannten Fälle nicht bekannt und die Aussage der Verwaltung – und damit die Grundlage für die Entscheidung gegen die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung – basierte auf falschen Zahlen? Das muss geklärt werden“, so Schneider. Und genauso müsse geklärt werden, welche Handlungsoptionen die Stadt gegen den Wohnungsleerstand nun ziehen wolle.

Verwaltung bleibt bei ihrer Ablehnung einer Zweckentfremdungssatzung


Wie die Verwaltung in ihrer schriftlichen Antwort einräumt, seien ihr die benannten Leerstände bis auf den Fall Korfesstraße nicht bekannt gewesen. Diese Beispiele belegten allerdings, dass Leerstände nur zufällig und in seltenen Fällen der Verwaltung zur Kenntnis gelangten. Daran würde auch die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung nichts ändern. Der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung würde für die Stadt Braunschweig zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, sowohl in der Ermittlung und Überwachung von Leerständen als auch in der Nachverfolgung und Durchsetzung der Anordnungen führen. Dagegen werde die Durchsetzbarkeit von Anordnungen zur Behebung des Leerstandes als gering angesehen. Aufwand und Wirkung einer Zweckentfremdungssatzung stünden daher in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander, so die Verwaltung.

Leerstände würden überwiegend in sanierungs- oder mindestens renovierungsbedürftigen Gebäuden bestehen. In diesen Fällen werde der Eigentümer sich regelmäßig auf deren Notwendigkeit, verbunden mit wirtschaftlichen, eventuell auch sozialen Problemen der Umsetzung berufen, was angesichts des grundgesetzlichen Eigentumsschutzes eine kurzfristige Durchsetzung mit Mitteln des Verwaltungszwangs zweifelhaft werden lasse, so die Verwaltung weiter. Die Städte hätten nur geringe rechtliche Einflussmöglichkeiten, private Eigentümer von nicht gefördertem Wohnraum zu bewegen, den Leerstand zu beenden.

"Leerstand nicht unbedingt Marktversagen"


Grundsätzlich würden nicht alle Leerstände ein Marktversagen belegen. Leerstand und anschließende Sanierung gehörten zum normalen Lebenszyklus einer Immobilie dazu. So seien in den letzten Jahren auch problematische Immobilien saniert oder zu Wohnraum umgewandelt worden, zum Beispiel die Bunker am Madamenweg und in der Kaiserstraße, weil sich die entstehenden Kosten am Markt refinanzieren lassen. Die Ausweisung von Flächen für den Geschosswohnungsbau mit einer Quote für den sozialen Wohnungsbau sorge ebenfalls für marktkonforme Entlastungen des Wohnungsmarktes.

Statistische Zahlen zum Phänomen „Leerstand“ gebe es nicht. Eine derartige Erfassung würdet an grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Erwägungen scheitern. Bei der genannten Zahl von einem Prozent handele es sich um eine statistisch geschätzte Größe, die sich zum einen aus dem Zensus 2011, zum anderen aus den jährlichen Daten größerer Wohnungsunternehmen herleite. Eine Zuordnung zu konkreten Leerständen sei nicht möglich. Insgesamt sei der Leerstand in Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren zurückgegangen, heißt es in der aktuellen Wohnungsbedarfsprognose der Stadt Braunschweig. "Bei zehn Wohnungsunternehmen, die rund 20 Prozent des Wohnungsangebotes von Braunschweig umfassen, standen 2016 gemäß städtischer Statistik rund 1,2 Prozent aller Wohnungen leer. Zehn Jahre zuvor lag die Leerstandsquote noch bei 5,6 Prozent", so die Prognose. Am häufigsten von Leerstand betroffen seien dabei sehr kleine Wohnungen bis 40 Quadratmeter (rund 2,2 Prozent Leerstand), bei Wohnungen ab 75 Quadratmetern liege die Leerstandsquote bei unter einem Prozent. Die Leerstandsquote von 1,2 Prozent im Jahr 2016 sei von der Stadt für das Jahr 2017 ebenfalls bestätigt worden.

Stadt sieht keine Handlungsgrundlage


Allgemein fachlich anerkannte Zielgröße für einen funktionierenden Wohnungsmarkt sei eine Leerstandsquote von 1 bis 3 Prozent. Nur so könnten Wohnungswechsel/Umzüge überhaupt physisch realisiert werden. Insofern fehle der Stadt Braunschweig - neben der fehlenden Information, wo Leerstände existieren - die Handlungsgrundlage.


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