Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser! Es ist wieder passiert! Über die mitunter sehr eigenwillige Art einiger Logistikunternehmen, Pakete zuzustellen oder abzulegen, habe ich mich ja schon einmal ausgelassen. Doch was mir in der vergangenen Woche passiert ist, setzt dem ganzen wirklich die Krone auf. Da habe ich den Zorn der Götter so richtig zu spüren bekommen.
Dass Pakete mal in der Nachbarschaft landen oder als unzustellbar deklariert werden, obwohl sowohl Adresse, als auch Zeitpunkt des Zustellversuchs das Gegenteil beweisen, ist ja inzwischen nichts Neues. Dass ein Paket jedoch nicht mehr auffindbar ist, ist mir auch noch nicht passiert. Bis letzte Woche…
Der Zorn der Götter
Bei einem Versandhandel für Parfum und Kosmetik hatte ich das Geburtstagsgeschenk für meinen Liebsten bestellt - ein nicht gerade günstiges Markenparfum. Bereits wenige Tage später sollte das Paket zugestellt werden. Super, dachte ich. Gerade noch rechtzeitig. Blöd war nur, dass ich am Zustellungstag nicht zuhause war. Zwei, drei Klicks später war die Sache geritzt: Das Paket sollte an meinem „Wunschablageort“ hinterlegt werden. Doch Pustekuchen!
Was danach geschah, könnte auch eine Geschichte aus der Antike sein. Götter - in diesem Fall meine Nachbarn - schlossen sich zusammen, um einen verschollenen Gott - in diesem Fall mein Paket - zu finden. Glücksgöttin Tyche hatte an dem Tag aber offenbar frei. Denn das Paket war wie vom Erdboden verschluckt - und blieb es auch. Vielleicht hatte ja auch Hades seine Finger im Spiel...
Der Paketlieferant jedenfalls hatte seinem Namen keine Ehre gemacht. Der Götterbote, der eigentlich für Geschwindigkeit und Effizienz steht, hat hier so richtig gepatzt. Ich stand ohne Geburtstagsgeschenk da, das Geld war futsch und der Frust groß. Da half es auch nicht, beim Paketdienst nachzufragen, wo mein Paket geblieben ist. Denn die machen sich die Sache ja einfach: Ablageort gewählt, raus aus der Nummer. Der Gipfel war allerdings, als mir ziemlich unwirsch am Telefon erklärt wurde, dass man eine Recherche erst einleiten würde, wenn ICH einen Videobeweis vorlegen würde, dass der Paketbote die Ware nicht hinterlegt hat. Dass der Fahrer sein Lieferfahrzeug - zumindest vor meiner Haustür - gar nicht erst verlassen hatte, konnte ich so also nicht beweisen. Und allein die Beobachtung meiner Nachbarn zählte nicht.
Zwar um zig Euro ärmer, dafür aber um eine wichtige Erfahrung (Augen auf bei der Wahl des Paketdienstes) reicher, hab ich die Hoffnung schließlich aufgegeben, das Paket doch noch irgendwo zu finden. Wo es geblieben ist, wissen wohl nur die Götter...
Einen schönen DONNERstag, wünscht Ihnen
Ihre Anke Donner
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