Drogen, Geld, Autos: Was geschieht nach der Beschlagnahmung?

Bei Durchsuchungen werden oftmals Geld und Drogen beschlagnahmt. So wie kürzlich in Braunschweig. Doch was passiert mit den sichergestellten Sachen?

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Die Polizei stellte Kokain und hohe Geldsummen sicher. Doch was passiert damit?
Die Polizei stellte Kokain und hohe Geldsummen sicher. Doch was passiert damit? | Foto: Matthias Kettling

Region. Vor zwei Wochen gelang der Polizei ein großer Schlag gegen die Drogenkriminalität in der Region. In Braunschweig wurden nach einer Razzia und monatelangen Ermittlungen mehrere Kilo Kokain und eine große Menge Bargeld sichergestellt. regionalHeute.de hat bei der Polizei nachgefragt, was mit den beschlagnahmten Dingen passiert.


Insgesamt wurden bei dem Zugriff in der Braunschwieger Innenstadt am 30. Juli mehr als drei Kilogramm Kokain gefunden. Bei anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt neun Durchsuchungsobjekten konnten knapp eine Viertelmillion Euro und weitere Betäubungsmittel sichergestellt werden. Der für die Drogenlagerung genutzte Mercedes-Benz AMG wurde zur Einziehung beschlagnahmt. Die Polizei sprach von einem bedeutenden Ermittlungsverfahren und erfolgreichen Einsatz. Und vom bislang größten Kokainfund im Landgerichtsbezirk Braunschweig. Doch was passiert mit den beschlagnahmten Dingen? Markus Stegemann, Leiter der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig (ZKI), hat die Antwort.

Einziehung von beschlagnahmtem Geld und Wertgegenständen


Beschlagnahmtes Geld aus Straftaten sowie andere Wertgegenstände wie Fahrzeuge oder Luxusuhren unterliegen der sogenannten Einziehung gemäß § 73 ff. Strafgesetzbuch (StGB). Dies bedeutet, dass Vermögen, das aus Straftaten stammt, dem Täter oder anderen Beteiligten entzogen wird. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass weder der Täter noch Dritte einen finanziellen Vorteil aus der Straftat ziehen können.

Geld für die Staatskasse


Nachdem das Geld oder die Gegenstände sichergestellt wurden, bleiben sie bis zum Abschluss des Strafverfahrens im Gewahrsam der zuständigen Behörden. Das Gericht prüft während des Verfahrens, ob die Voraussetzungen für die Einziehung erfüllt sind. Sollte das Gericht die Einziehung bestätigen, wird das beschlagnahmte Geld entweder dem Staat zugeführt und für staatliche Zwecke verwendet, oder, falls Opferansprüche bestehen, an die geschädigten Personen ausgezahlt. Falls die Einziehung nicht bestätigt wird, erfolgt eine Rückgabe des Geldes oder der Gegenstände an die ursprünglichen Besitzer.

Wie hoch die Summe ist, die durch Straftaten an den Staat abgeführt werden, könne nicht beziffert werden, da es nicht im Einzelenen erfasst werde. Auch für was diese Gelder verwendet werden, könne man nicht sagen, da es keinem Verwendungszwecks unterliegt, sagt ein Sprecher des Niedersächsischen Finanzministeriums auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Vernichtung von Drogen


Die Vernichtung der aufgefundenen Drogen erfolgt nach einem standardisierten Verfahren gemäß § 16 BtMG. Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren. "Die Drogen werden also in einer Verbrennungsanlage unter Beobachtung von Zeugen verbrannt", so Stegemann.

Umgang mit anderen sichergestellten Gegenständen


Neben Geld und Drogen können auch andere wertvolle Gegenstände, wie zum Beispiel Fahrzeuge oder Uhren, im Rahmen einer Straftat sichergestellt werden. Diese unterliegen, wie das Geld, ebenfalls der Einziehung nach § 73 ff. StGB. Diese Gegenstände verbleiben bis zum Abschluss des Verfahrens im Gewahrsam der Behörden. Je nach Ausgang des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob diese Gegenstände verwertet, versteigert, vernichtet oder an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden.


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