Wolfsburg/Helmstedt. Am 14. Dezember wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung die Errichtung von Tempo 30-Zonen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen erleichtert. Diese müssen allerdings auch zukünftig an Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder Seniorenheimen liegen.
"Im Vorgriff auf die jetzt erfolgte Rechtsänderung sind von kreisangehörigen Kommunen bereits Anträge auf Einrichtung entsprechender Geschwindigkeitsbeschränkungen gestellt worden. Eine Detailprüfung wird gerade mit Blick auf die in diesem Zusammenhang noch ausstehende Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen", ließ Andreas Lünemann vom Landkreis Helmstedt wissen.
Wolfsburg prüft ebenfalls Sinnhaftigkeit von Tempo 30-Zonen
"Die Prüfung, an welchen Stellen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h erfolgen kann und sinnvoll ist, wird im Laufe des Januars 2017 abgeschlossen sein", berichtet Elke Wichmann, Pressereferentin der Stadt Wolfsburg. Die Stadt prüfe nur die Einrichtung solcher Zonen, in denen die Gefahrenlage deutlich höher ist als sonst.
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