eGK für Asybewerber: Landkreis Wolfenbüttel nimmt Abstand

von Alec Pein


Auch der Landkreis Wolfenbüttel hat Bedenken bei der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Symbolfoto: Anke Donner
Auch der Landkreis Wolfenbüttel hat Bedenken bei der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Seit dem 1. April 2016 ist es in Niedersachsen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber möglich, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu bekommen – jedenfalls gemäß der Landesrahmenvereinbarung zwischen den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium. Ob vom herkömmlichen Krankenschein-Verfahren auf die eGK umgestiegen wird, bleibt dabei den Kommunen überlassen. Die Einführung ist beim Landkreis Wolfenbüttel nicht beabsichtigt, erklärt Sprecherin Kornelia Vogt für den Landkreis auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Mit der Einführung einer eGK würde man auch der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gegen Kostenerstattung zustimmen müssen, erklärt Vogt. Diese gelte allerdings für jene Personen, die Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz erhalten und sich noch keine 15 Monate im Bundesgebiet aufhielten. Für Flüchtlinge mit längerem Aufenthalt bestehe bereits jetzt die Möglichkeit, diese gegen Kostenerstattung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Bedenken gebe es bei den zuständigen Stellen insbesondere, weil die betroffene Personengruppe eingeschränkte Leistungen erhält. Die Höhe der im Rahmen der Landesvereinbarung vom Landkreis geforderten Verwaltungskosten geben zusätzliche Bedenken.

Aktuell werden den Flüchtlingen, wie auch in anderen Landkreisen, Behandlungsscheine in Papierform ausgehändigt. Die Abrechnung von ambulanten und stationären ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen, sowie von Rezepten, wird in Wolfenbüttel von den Leistungserbringern direkt mit dem Amt für Arbeit und Soziales vorgenommen. Bei ambulanten ärztlichen Leistungen und Rezepten werden die Abrechnungen zentral unter Einbindung von kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Abrechnungszentren dem Landkreis in Rechnung gestellt.

Hintergrund



Die Möglichkeit eine eGK für Flüchtlinge einzuführen, hatte das Niedersächsische Gesundheitsministerium zum 1. April geltend gemacht. „Mit der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird der Diskriminierung und dem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand des jetzigen Bewilligungsverfahrens ein Ende gesetzt, Asylsuchende erhalten eine eine menschenwürdige medizinische Versorgung.“, heißt es aus dem Ministerium. Und weiter: „Die für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständigen Kommunen können nun entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und somit die Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus einführen wollen – oder ob sie beim bisherigen bürokratischen Bewilligungssystem bleiben.“ Bei diesem müssen sich die Betreffenden bei der Kommune einen Behandlungsschein holen und jeden Arztbesuch und den Behandlungsumfang im Vorfeld genehmigen lassen; der Verwaltungsaufwand sei so deutlich höher. Asylsuchende sind nicht pflichtversichert, sie werden auch nicht bei einer Gesetzlichen Krankenkasse zur Versicherung angemeldet. Die Kosten für die Krankenbehandlung nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes werden von den zuständigen Behörden übernommen. Nach Ablauf der Wartezeit von 15 Monaten erhalten Asylsuchende die Krankenbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen.