Goslar. Seit dem 1. April 2016 ist es in Niedersachsen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber möglich, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu bekommen - jedenfalls gemäß der Landesrahmenvereinbarung zwischen den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium. Ob vom herkömmlichen Krankenschein-Verfahren auf die eGK umgestiegen wird, bleibt den Kommunen überlassen. Für den Landkreis Goslar sei die Einführung der eGK nicht geplant, so Kreis-Pressesprecher Maximilian Strache. Die Einführung der eGK würde aus Sicht des Landkreises den bürokratischen Aufwand bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen noch erhöhen, erklärt Strache.
Die Braunschweiger Grünen-Fraktion fordert aktuell die Einführung einer eGK für Asylbewerber und begründet den Antrag unter anderem mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der schnelleren Abwicklung bei der medizinischen Versorgung der Asylbewerber. Allerdings nimmt die Braunschweiger Stadtverwaltung mittlerweile Abstand von dem Vorhaben, das noch im März 2016 als Absichtserklärung im Integrationskonzept einen Platz gefunden hatte. Ähnlich sieht es der Landkreis Goslar. Bisher würde einem Asylbewerber, der einen Arzt aufsuchen muss, ein Krankenschein ausgehändigt. Das bedeute zwar einen bürokratischen Aufwand, allerdings, so Strache für den Landkreis Goslar, würde die Einführung der eGK diesen Aufwand aufgrund aufwändiger An- und Abmeldeprozeduren für die Leistungsberechtigten noch erhöhen. Auch die in anderen Kommunen kritisierte Möglichkeit des Missbrauchs findet sich in den Bedenken der Goslarer Kreisverwaltung wieder: "Mehraufwand würde auch das Einziehen der eGK bei Wegfall der Leistungsberechtigung verursachen. Die Karte kann nicht gesperrt werden und gilt für 24 Monate.", erklärt Strache. Vom Landkreis Goslar sei die Einführung der eGK zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Auch von den Kreistagsfraktionen liegt bisher kein entsprechender Antrag vor.
Hintergrund
Die Möglichkeit eine eGK für Flüchtlinge einzuführen, hatte das Niedersächsische Gesundheitsministerium zum 1. April geltend gemacht. "Mit der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird der Diskriminierung und dem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand des jetzigen Bewilligungsverfahrens ein Ende gesetzt, Asylsuchende erhalten eine eine menschenwürdige medizinische Versorgung.", heißt es aus dem Ministerium. Und weiter: "Die für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständigen Kommunen können nun entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und somit die Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus einführen wollen - oder ob sie beim bisherigen bürokratischen Bewilligungssystem bleiben." Bei diesem müssen sich die Betreffenden bei der Kommune einen Behandlungsschein holen und jeden Arztbesuch und den Behandlungsumfang im Vorfeld genehmigen lassen; der Verwaltungsaufwand sei so deutlich höher. Asylsuchende sind nicht pflichtversichert, sie werden auch nicht bei einer Gesetzlichen Krankenkasse zur Versicherung angemeldet. Die Kosten für die Krankenbehandlung nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes werden von den zuständigen Behörden übernommen. Nach Ablauf der Wartezeit von 15 Monaten erhalten Asylsuchende die Krankenbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen.