Eigentümerverband kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Der Eigentümer-Verband Haus und Grund hat den Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) scharf kritisiert.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Eigentümer-Verband Haus und Grund hat den Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) scharf kritisiert. "Das Gesetz offenbart nur Probleme und bietet kaum Lösungen", sagte Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie des Verbandes der "Bild" (Freitagausgabe).


Die Bundesregierung hatte sich am Mittwoch geeinigt, dass jede neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Einbau reiner Gas- oder Öl-Heizungen wäre damit nur noch in Ausnahmefällen möglich. Nachdem sich viele Netzbetreiber dazu entschließen, Fernwärmenetze aufzubauen, stellt sich für Kodim die Frage, welche Folgen sich für Käufer von Wärmepumpen ergeben. "Anschlusszwänge sind dann möglich", warnte Kodim. "Man sollte die Menschen fragen, auf welche Technologie sie umstellen wollen." Offensichtlich wolle Habeck es allen Energien außer der Wärmepumpe schwer machen. Auch das Kältemittelverbot dürfte laut Kodim für Probleme sorgen. In Wärmepumpen dürfen derzeit noch fluorierte Gase (F-Gase) eingesetzt werden. Die EU diskutiert aktuell ein partielles Verbot, um in Bereichen mit Alternativen CO2-Emissionen zu senken. F-Gase sind weniger brennbar, dürfen deshalb auch im Innenraum verbaut werden. "Die meisten Wärmepumpen werden mit F-Gasen betrieben. Das wird mit dem Verbot nicht mehr möglich sein", sagte Kodim. Andere Kältemittel seien brennbar und die Wärmepumpen müssten nach draußen. "Das wiederum ist vor allem im städtischen Raum wegen Lärmschutzes kaum möglich." Ausnahmen von der Umrüstungs-Pflicht gelten "für Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die selber im Gebäude wohnen und älter als 80 Jahre sind". "Wenn man über 80 ist, muss man sich mit dem Gesetz nicht beschäftigen", sagte Robert Habeck der "Bild".

"Falsch", sagte Kodim: "Wenn Eigentümer gemeinsam die Heizung erneuern und davon jemand unter 80 und jemand über 80 ist, trifft das Gesetz auch Über- 80-Jährige."


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