Eine Legende wird 45: Open-Air-Ausstellung für den Golf GTI

Vor dem ZeitHaus der Autostadt in Wolfsburg werden sechs Fahrzeuge präsentiert.

Vor dem ZeitHaus der Autostadt in Wolfsburg erleben Gäste ab sofort eine Reise in die Vergangenheit der Ikone aus dem Volkswagen Konzern.
Vor dem ZeitHaus der Autostadt in Wolfsburg erleben Gäste ab sofort eine Reise in die Vergangenheit der Ikone aus dem Volkswagen Konzern. | Foto: Roland Hermstein

Wolfsburg. Vor dem ZeitHaus der Autostadt in Wolfsburg erleben Gäste ab sofort eine Reise in die Vergangenheit des legendären Volkswagen Golf GTI. Zum 45. Jubiläum der Ikone werden im Rahmen einer Open-Air-Ausstellung sechs Fahrzeuge aus der ZeitHaus-Sammlung präsentiert. Das teilt die Autostadt GmbH in einer Pressemeldung mit. Zu sehen ist auch ein Modell von Volkswagen Individual, das im Auftrag des Modedesigners Mark Eley konstruiert wurde – mit 240 PS der bis dahin stärkste GTI.


Mandy Sobetzko, Geschäftsführerin der Autostadt: „Der erste Golf GTI kam 1976 auf den Markt – seitdem besitzt der sportliche Botschafter aus dem Volkswagen Konzern eine unglaublich große Fangemeinde. Vor unserem ZeitHaus zeigen wir einen kleinen Ausschnitt dieser Erfolgsgeschichte mit verschiedenen GTI Modellen – mit unter anderem einer Spezialanfertigung für die Rallye ‚Gumball 3000‘ im Jahr 2005.“

Diese Autos sind zu sehen


Im Rahmen der Open-Air-Ausstellung werden vor dem ZeitHaus folgende Fahrzeuge präsentiert: Golf I GTI in Weiß (1978), Golf I GTI in Inari Silver (1981), Golf I GTI in Marsrot (1983), Golf I GTI „Pirelli“ in Gold (1983), Golf II „Rallye G60“ in Grün perleffekt (1989) und Golf V GTI „Gumball“ (2005).

Golf I GTI in Marsrot (1983).
Golf I GTI in Marsrot (1983). Foto: Autostadt


Mit einer gültigen Tages- oder Jahreskarte kann die Autostadt täglich von 10 bis 18 Uhr besucht werden. Die Autostadt bittet ihre Gäste, die allgemeinen Hygienevorschriften und Verhaltensregeln zu beachten – sie können sich unter www.autostadt.de/aktuell bereits im Vorfeld ihres Besuchs über die jeweiligen Bestimmungen informieren.


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