Einigung zur Stabilisierung der Meyer Werft steht

Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben die Verträge zur Stabilisierung der Meyer Werft unterzeichnet.

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Wirtschaftsministerium (Archiv)
Wirtschaftsministerium (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben die Verträge zur Stabilisierung der Meyer Werft unterzeichnet. Dadurch würden insbesondere den Erwerb einer gemeinsamen Mehrheitsbeteiligung von Bund und Land an der Meyer Werft sowie die Gewährleistung eines Kreditrahmens von insgesamt 2,6 Milliarden Euro ermöglicht, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.


Nach der Unterzeichnung der Bürgschaftsunterlagen durch das Ministerium und das Land Niedersachsen und nachdem die Bankenfinanzierung ebenfalls finalisiert ist, seien dafür die letzten Voraussetzungen für den Einstieg von Bund und Land geschaffen worden. "Die Meyer Werft ist nicht nur von systemischer Bedeutung für die maritime Wirtschaft mit vielen tausenden Arbeitsplätzen in unserem Land", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Perspektivisch kann sie durch den Offshore-Konverter-Plattformbau auch für die Energiewende eine bedeutende Rolle spielen."

Deshalb hätten Bundesregierung und Landesregierung Niedersachsen in den vergangenen Wochen mit Hochdruck ein Stabilisierungspaket für die Meyer Werft geschnürt. "Wir werden diese konstruktive Zusammenarbeit nun fortsetzen, um die Zukunftsfähigkeit und innovative Kraft der Werft und der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu sichern", so Habeck. Es gehe dabei aber nur um eine "Überbrückung" - "die Werft soll in absehbarer Zeit wieder auf eigenen Beinen stehen", fügte der Minister hinzu.

Mit der Unterzeichnung sehen Bund und Land eine Übernahme von 80,73 Prozent der Anteile der Meyer Werft in Papenburg und der Neptun Werft in Rostock vor. Zusätzlich haben das Land Niedersachsen und der Bund Eckpunkte einer Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, welche die zukünftige Zusammenarbeit der beiden Gesellschafter regelt. Die tatsächliche Übertragung der Geschäftsanteile an Bund und Land soll im Anschluss an die Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe erfolgen.


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